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Ausgabe 9/2024

Die KAN – seit 30 Jahren die Stimme des Arbeitsschutzes in der Normung

Von Robotern über Schutzhelme bis hin zu Gefahrstoffen: Normen legen Sicherheitsanforderungen an Arbeitsmittel fest, machen Vorgaben für die ergonomische Gestaltung und sorgen für standardisierte Mess- und Prüfverfahren. Sie sind damit unerlässlich für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Key Facts

  • Normung ist ein wichtiges Instrument der Prävention
  • Seit 30 Jahren vertritt die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) als gemeinsame Stimme von Beschäftigten, Arbeitgebern, Bund und Ländern sowie der gesetzlichen Unfallversicherung die Interessen des Arbeitsschutzes in der nationalen, europäischen und internationalen Normung
  • Die KAN befasst sich mit Normen und anderen Standardisierungsdokumenten, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz direkt oder indirekt betreffen

Normen haben in der Europäischen Union die besondere Funktion, die allgemein gehaltenen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von Richtlinien und Verordnungen für einzelne Produkte zu konkretisieren. Ein wichtiger Grundsatz der Normung ist, dass möglichst alle interessierten Kreise eine Norm im Konsens erarbeiten. Dazu zählen zum Beispiel Hersteller, Betreiber, Arbeitgeber und Beschäftigte, Behörden, Prüfinstitute, die Wissenschaft und nicht zuletzt auch der Arbeitsschutz. Um insbesondere den Sozialpartnern in Deutschland eine angemessene Beteiligung an der Normung zu ermöglichen, wurde 1994 die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) gegründet. Sie hat den Auftrag, in Normen ein hohes Schutzniveau zu verankern und in Bereichen, in denen keine Normung vorgesehen ist, nationale Regelungsspielräume zu erhalten.

Gemeinsames Sprachrohr für den Arbeitsschutz

In der KAN bündeln die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, des Bundes und der Länder sowie der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Interessen und diskutieren diese mit DIN, dem Deutschen Institut für Normung. Die KAN befasst sich mit Normen und weiteren Standardisierungsdokumenten, die die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen unmittelbar oder mittelbar berühren.

Eine wesentliche Aufgabe der KAN ist es, die Normungspolitik und Normungsarbeit zu beobachten. Sie unterstützt damit die Arbeit der mehr als 400 Fachleute der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die in der Normung tätig sind und dort ihre Expertise und Erfahrung aus der Praxis einbringen. Diese Expertinnen und Experten bilden mit ihrer fachlichen Arbeit eine tragende Säule des Arbeitsschutzes in der Normung. Wenn sie Unterstützung brauchen, dann kann die KAN politisch und fachlich aktiv werden, zum Beispiel indem sie gemeinsame Positionen abstimmt, Stellungnahmen zu Normentwürfen formuliert oder die Arbeitsschutzkreise mit weiteren Akteurinnen und Akteuren zur Meinungsbildung an einen Tisch bringt.

Die in der KAN vertretenen Kreise profitieren davon, dass die gebündelte Arbeitsschutzposition größere Wirkung hat als die der einzelnen Kreise. Die gemeinsame Position bringt die KAN in die zuständigen Ausschüsse und Gremien ein. Dabei geht es häufig um ganz konkrete Fachthemen, wie zum Beispiel die sichere Höhenverstellung von Therapieliegen oder Sichtverhältnisse bei Erdbaumaschinen. Oft geht es aber auch um die Frage, welcheThemen überhaupt geeignet sind, genormt zu werden. Bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) etwa laufen aktuell zahlreiche Projekte im Bereich des Arbeitsschutzmanagements und des Personalmanagements, die aus Sicht des deutschen Arbeitsschutzes sehr kritisch zu sehen sind, da sie in die in Deutschland und Europa verankerten Regelungsspielräume des Staates, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner eingreifen.

Nationales Handeln reicht nicht aus

Längst spielt die Musik in der Normung nicht mehr auf nationaler, sondern auf europäischer und internationaler Ebene. Wenn es aus Sicht der KAN sinnvoll ist, engagiert sich die Geschäftsstelle daher auch dort direkt.

Die Europavertretung der KAN in Brüssel leistet dabei wertvolle Dienste. Sie beobachtet und analysiert EU-Gesetzgebungsvorhaben sowie die europäische Normungspolitik und kann so den Kreisen der KAN und ihrer Geschäftsstelle frühzeitig Informationen zu arbeitsschutz- und normungsrelevanten Initiativen, Aktionsprogrammen und Rechtsakten bereitstellen. Sie bringt die Expertise der KAN und ihrer Arbeitsschutzexpertinnen und -experten in Konsultationen der Europäischen Kommission ein, veröffentlicht KAN-Positionen auf europäischer Ebene und sensibilisiert politische Entscheidungsträger für Aspekte der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In Zusammenarbeit mit der fachlichen Ebene der Geschäftsstelle hat die Europavertretung so schon vielfach Stellung zu wichtigen EU-Gesetzgebungsvorschlägen genommen, beispielsweise zu den Verordnungen zur künstlichen Intelligenz[1]und zu Bauprodukten[2]oder zur EU-Normungsstrategie[3].

Vielfältiges Informationsangebot

Um ihre Anliegen zu unterstützen, bietet die KAN den in der Normung tätigen Arbeitsschutzfachleuten und der interessierten Fachöffentlichkeit verschiedene Formate zur Information, zum Meinungsaustausch und zur Positionsbildung an, zum Beispiel in Form von Fachgesprächen und Workshops. Mit Studien und Gutachten gibt sie einen Überblick über einzelne arbeitsschutzrelevante Normungsthemen und leitet daraus Maßnahmen ab. Im vierteljährlich erscheinenden Magazin KANBrief, per KANMail-Newsletter, im Podcast und über Social Media verbreitet die KAN ihr Wissen und informiert über aktuelle Projekte, relevante Entwicklungen und Neuigkeiten im Arbeitsschutz und in der Normung. Seminare oder Hospitationen in der Geschäftsstelle bieten Interessierten die Gelegenheit, mehr über Normungsabläufe, Einflussmöglichkeiten und aktuelle Themen zu erfahren.

Das komplette Informationsangebot ist auf www.kan.de kostenfrei verfügbar.

2024 feiert die KAN ihr 30-jähriges Bestehen. | © KAN
2024 feiert die KAN ihr 30-jähriges Bestehen. © KAN

Fußnoten

  1. KAN: KAN-Position zum EU-Verordnungsvorschlag über Künstliche Intelligenz, www.kan.de/publikationen/kanbrief/2/22/kan-position-zum-eu-verordnungsvorschlag-ueber-kuenstliche-intelligenz (abgerufen am 27.06.2024).

  2. KAN: KAN-Position zur EU-BauPVO veröffentlicht, www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/kan-position-zur-eu-baupvo-veroeffentlicht (abgerufen am 27.06.2024).

  3. KAN: Feedback from: Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN), https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13099-Normungsstrategie/F2663350_en (abgerufen am 27.06.2024).

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