TY - JOUR TI - Versicherungsschutz bei gewaltsamen Auseinandersetzungen AU - Ziegler, Eberhard T2 - DGUV Forum AB - Ein Arbeitsunfall ist als Unfall einer versicherten Person infolge der versicherten Tätigkeit definiert. Unter welchen Bedingungen können tätliche Auseinandersetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden? Eine Annäherung in Beispielen. DA - 2023/// PY - 2023 IS - 3 LA - Deutsch SN - 2699-7304 UR - https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/versicherungsschutz-bei-gewaltsamen-auseinandersetzungen L2 - https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/versicherungsschutz-bei-gewaltsamen-auseinandersetzungen U1 - Wenn allein private Beweggründe für die tätliche Auseinandersetzung verantwortlich sind, ist ein Arbeitsunfall abzulehnen U2 - Auch ein Angriff unter Kollegen und Kolleginnen kann ein Arbeitsunfall sein; es kommt auf den sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit an U3 - Fortgesetzte psychische Gewalteinwirkung, etwa in Form von Mobbing, erfüllt grundsätzlich weder die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls noch die einer Berufskrankheit ER -