Eberhard Ziegler, Versicherungsschutz bei gewaltsamen Auseinandersetzungen, DGUV Forum, Ausgabe 3, 2023, ISSN 2699-7304, (https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/versicherungsschutz-bei-gewaltsamen-auseinandersetzungen), , Key Facts: Wenn allein private Beweggründe für die tätliche Auseinandersetzung verantwortlich sind, ist ein Arbeitsunfall abzulehnen; Auch ein Angriff unter Kollegen und Kolleginnen kann ein Arbeitsunfall sein; es kommt auf den sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit an; Fortgesetzte psychische Gewalteinwirkung, etwa in Form von Mobbing, erfüllt grundsätzlich weder die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls noch die einer Berufskrankheit