Dr. Carsten Fritz, Wissenschaftliche Begründung zum Thema Lungenkrebs durch Passivrauchen, DGUV Forum, Ausgabe 1, 2020, ISSN 2699-7304, (https://forum.dguv.de/ausgabe/1-2020/artikel/wissenschaftliche-begruendung-zum-thema-lungenkrebs-durch-passivrauchen), , Key Facts: Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ hat empfohlen, Lungenkrebs durch Passivrauchen bei Nierauchenden als neue Berufskrankheit in Anlage 1 der BKV aufzunehmen; Für die Anerkennung als Berufskrankheit muss eine versicherte Passivrauchexposition von mindestens 2.000 (μg/m³ Nikotin x Jahre) – in der Regel 40 Jahre – vorliegen; Die Unterscheidung zwischen privater und arbeitsbedingter Passivrauchexposition kann im Einzelfall schwierig sein