Anna-Lena Koepke , Regress nach §§ 110 Abs. 1, 111 SGB VII bei Verstößen gegen das JArbSchG, DGUV Forum, Ausgabe 9, 2020, ISSN 2699-7304, (https://forum.dguv.de/ausgabe/9-2020/artikel/regress-nach-110-abs-1-111-sgb-vii-bei-verstoessen-gegen-das-jarbschg), , Key Facts: Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie eine erhöhte Risikobereitschaft aufweisen und Gefahren nicht immer erkennen können beziehungsweise unterschätzen; Daher besteht für Jugendliche ein erhöhter Arbeitsschutz, der durch die erhöhten Sicherheitsvorschriften des JArbSchG vom Gesetzgeber festgelegt wurde; Häufig haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die durch den Gesetzgeber zugewiesene Verantwortung für die Gesundheit von jugendlichen Beschäftigten und müssen bei einem grob verschuldeten Unfall haften