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Ausgabe 12/2025

BK-Nr. 4117 – COPD einschließlich Emphysem durch Quarzstaub

Im Berufskrankheiten-Geschehen werden immer wieder neue Berufskrankheiten (BK) in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Um ­einheitliche BK-Ermittlungen zu gewährleisten, werden zu einigen ­Berufskrankheiten Berechnungstools und Handlungs­empfehlungen durch die DGUV initiiert.

Key Facts

  • Am 24.08.2022 hat das BMAS eine wissenschaft­liche Begründung des ÄSVB zu einer neuen Berufskrankheit (COPD einschließlich Emphysem durch Quarzstaub) bekanntgegeben
  • Eine Arbeitsgruppe hat eine Handlungsempfehlung für diese Berufskrankheit erstellt
  • Im Februar 2025 wurde die Berufskrankheit als Nr. 4117 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (sogenannte BK-Liste) aufgenommen

Die COPD (englisch: Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine chronische, in der Regel im zeitlichen Verlauf pro­grediente Atemwegs- und Lungenerkrankung. Sie wird überwiegend durch das Einatmen verschiedener Schadstoffe ­ver­ursacht, die eine chronische Entzündung der kleinen Atemwege verursachen. Dies führt zu einer dauerhaften Verengung der Atemwege, die insbesondere die Ausatmung erschwert (Atemwegsobstruktion). Die Berufskrankheiten-Verordnung umfasst bereits seit vielen Jahren auch obstruktive Atemwegserkrankungen, zum Beispiel solche, die durch allergisierende Stoffe (BK-Nr. 4301) oder durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe (BK-Nr. 4302) verursacht werden.

Aktuelle epidemiologische Studien haben einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten einer chronisch-obstruktiven Bronchitis einschließlich des Emphysems und einer Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz gezeigt. Eine COPD einschließlich Emphysem kann durch Einwirkung alveolengängiger silikogener Staubpartikel entstehen. Das Risiko nimmt mit ­steigender Konzentration des alveolengängigen Staubes in der Atemluft, sowie mit steigendem Gehalt an kristallinem Silizium­dioxid in Form von Quarz, Cristobalit oder Tridymit und mit der Dauer der Exposition zu[1]. Im Ärztlichen Sach­verständigenbeirat (ÄSVB) wurde anhand der aktuellen Studien­lage eine Dosisschwelle der kumulativen Quarzbe­lastung ermittelt, oberhalb derer eine Anerkennung der ­Erkrankungen als Berufskrankheit erfolgen soll („Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition bei Nachweis der Einwirkung einer kumu­lativen Dosis am Arbeitsplatz von mindestens zwei Quarz-­Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] oberhalb der Konzentration von 0,1 mg/m³“).

Die entsprechende Empfehlung zur Anerkennung einer COPD einschließlich Emphysem durch Quarzstaubeinwirkung wurde im September 2022 veröffentlicht. Als betroffene Personengruppe werden Beschäftigte genannt, die am Arbeitsplatz einer kumulativen Dosis von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] (im Folgenden kurz „Quarzjahre“) oberhalb der Konzentrationsschwelle von 0,1 mg/m³ ausgesetzt waren[1]. Das heißt, dass bei der arbeitstechnischen Anamnese im BK-Verfahren nur solche Quarzexpositionen für die Dosisberechnung berücksichtigt werden, die auf ein Kalenderjahr gemittelt oberhalb von 0,1 mg/m³ gelegen haben.

Die Ermittlungen und Dosisberechnungen sind durch diese spezifische Einschränkung im Vergleich zu anderen etablierten Dosismodellen bei BK-Anamnesen deutlich komplizierter. ­Außerdem werden Belastungen durch Gefahrstoffe typischerweise auf die Dauer der Tätigkeit(en) und/oder Beschäftigungsverhältnisse bezogen erhoben. Diese richten sich in der Regel jedoch nicht nach Kalenderjahren.

Die Er­mitt­lungen und Dosis­berechnungen sind im Vergleich zu anderen eta­blierten Dosis­modellen bei ­BK-Anamnesen deutlich kom­­pli­zierter.

Es wurde ein Modus gefunden, die Berechnung der Einzeldosis­werte pro Kalenderjahr und solche beim Wechsel von Beschäftigungsverhältnissen in Form von Teildosiswerten zu erfassen (siehe Abschnitt Berechnungsmodell). Dadurch soll eine ­reibungslose Abstimmung verschiedener beteiligter Unfall­versicherungsträger im Rahmen der etablierten Abläufe von Fallbearbeitungen ermöglicht werden.

Bis zur Aufnahme der BK-Nr. 4117 in die BK-Liste konnte eine Anerkennung nur als „Wie-BK“ COPD einschließlich Emphysem durch Quarzstaub nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) erfolgen. Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2025 I Nr. 50 vom 24.02.2025)[2] wurde COPD einschließlich ­Emphysem durch Quarzstaub als Nr. 4117 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen.

Quarzbelastungen sind in der Vergangenheit (und bis heute) in unterschiedlichsten Branchen aufgetreten. Als wesentliche Quellen für Quarzexpositionen sind zu nennen (vollständige Auflistung in[3]):

  • Gewinnung, Aufbereitung und Verwendung unterschied­lichster Gesteine, Kiese und Sande und deren Bearbeitung (zum Beispiel Vermahlung, Brechen, Schneiden, Fräsen, Sägen),
  • Herstellen und Abschlagen („Putzen“) von Formen in Gießereien,
  • Verarbeitung von Quarzsand als Rohstoff für die Herstellung von Chemikalien,
  • Verwendung von Quarzsand und -mehl als Füllstoff (in ­Harzen, Press- und Gießmassen, Beschichtungsstoffen, Spachtelmassen, Putzen, Klebstoffen, Reinigungsmitteln, Gummiwaren und Kunststoffen),
  • Tätigkeiten in der keramischen Industrie: Quarz als Bestandteil der Grundstoffe für Fein- und Grobkeramiken (Fliesen, Töpferwaren, Sanitärkeramik, Porzellan und technische ­Keramik, Ziegel, Steinzeugrohre und Spaltplatten, feuerfeste Silikasteine),
  • Tätigkeiten in der Glasindustrie: Quarzsand als Ausgangs­substanz für industriell hergestellte Gläser,
  • Verwendung als Schwingquarz in der Elektrotechnik,
  • Herstellung und Verwendung von Quarz- und Cristobalit­mehlen für zahntechnische Einbettmassen,
  • Verwendung von Locker- und Festgesteinen in der Bauwirtschaft (zum Beispiel Straßen- und Wegebau, Zuschlagstoffe zur Herstellung von Zement und Beton sowie Mörtelmassen und Estrichen, künstlich hergestellte mineralische Baustoffe wie Bausteinen, Platten, Formelemente, als Schotter, Splitte, Edelsplitte, Brechsande und Gesteinsmehle, Gleisbettanlagen, Naturwerksteine für Fassadenbekleidungen, Werksteine, Treppen, Platten, Pflastersteine),
  • früher Verwendung von Quarzsanden als Strahlmittel (bis spätestens 1970er Jahre, mit Ausnahmen bis in die 1990er Jahre),
  • Auftreten von Quarzstaubexpositionen in der Landwirtschaft bei der Bearbeitung von Böden.

Zur Unterstützung der anamnestischen Erhebungen und zur Ableitung von Expositionsdaten für ermittelte quarzexponierte Tätigkeiten in der Vergangenheit stehen zwei Reporte der DGUV zur Verfügung, die unter Einbeziehung aller durch die Unfallversicherungsträger in Betrieben ermittelten Quarz­expositionen kompiliert wurden. In dem BGIA-Report 8/2006 „Quarzexpositionen am Arbeitsplatz“ sind, nach Branchen und Tätigkeiten aufgeschlüsselt, die verfügbaren Expositionsdaten aus der Zeit der frühen 1970er Jahre bis zum Jahr 2004 aufgeführt[3]. Für Bereiche, aus denen genug Daten zur Verfügung stehen, sind auch zeitliche Differenzierungen vorgenommen worden. Als Anschluss an dieses Kompendium bietet der IFA Report 3/2022 „Quarzexpositionen am Arbeitsplatz – …“ die ­Expositionsdaten ab dem Jahr 2005[4]. In dem neuen Report sind zudem die möglichen Cristobalitexpositionen separat aufgeführt und in den Kontext mit der Quarzexposition gestellt worden.

Für die Dosisermittlungen werden vereinbarungsgemäß nicht Mittelwerte der Exposition, sondern 90-Prozent-Werte ver­wendet. Die Anwendung des 90-Prozent-Wertes stellt eine ­Ermittlung der Quarzstaubdosis zugunsten der Versicherten sicher. Diese Werte sind in den Tabellen der Reporte eben­falls auf­geführt. Da die Reporte für die Präventionsarbeit und nicht für retrospektive Dosisermittlungen verfasst wurden, kann eine differenziertere Datenauswertung nötig sein, als die Tabellen bisher wiedergeben. Hier können über das Sachgebiet MEGA des IFA auch weitergehende tätigkeitsspezifische Daten­selektionen und -auswertungen vorgenommen werden.

Ein sehr wichtiger Aspekt bei den Ermittlungen ist zudem der Quarzgehalt der bei den Tätigkeiten be- oder verarbeiteten Materialien. Sofern sich aus den Ermittlungen entsprechende Hinweise ergeben, können diese mit den Daten der Reporte verglichen werden, da dort neben der Konzentration des alveolengängigen Staubes und des Quarzes auch die Quarz­gehalte im Staub aufgeführt sind.

Alle relevanten Informationen im Kontext mit den arbeits­technischen Ermittlungen und der Dosisberechnung sind in einer Handlungsanleitung zusammengestellt worden, die im Konsens innerhalb der Unterarbeitsgruppe „COPD durch Quarz“ in der Arbeitsgruppe „BK-Einwirkung“ der DGUV erstellt wurde. Auch das Thema Zuständigkeit im Zusammenhang mit der neuen BK wurde bereits aufgearbeitet. Wie bei anderen Dosis-BKen auch, ist eine Zuständigkeit bei dem Unfallver­sicherungsträger gegeben, bei dem zuletzt ein Zehntel der ­entschädigungsrelevanten Dosis festgestellt wurde.

Berechnungsmodell

Wie oben bereits erwähnt, bestehen spezifische Anforderungen an die retrospektive Feststellung der Quarz-A-Staub-Dosis, also Quarzjahre, die sich von bisherigen Dosismodellen (zum Beispiel Ermittlung der Faserjahre oder BaP-Jahre (Benzo[a]pyren-Dosis)) unterscheiden. Ein wesentlicher ­Unterschied ist, dass nur der Anteil der für ein Kalenderjahr ge­mittelten Quarzexposition herangezogen wird, der die „Konzentrationsschwelle“ von 0,1 mg/m³ überschreitet. Hierzu müssen zunächst alle in der Vergangenheit vorhandenen Exposition je Kalenderjahr ermittelt werden. Innerhalb eines Kalender­jahres sind zudem alle Einzelexpositionen zeitlich zu mitteln und zu addieren. Das zugrundeliegende Prinzip dieser Berechnungen ist beispielhaft vereinfacht in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt. Abbildung 1 zeigt, wie für eine über einen bestimmten Zeitraum im Jahr bestehende Quarzexposition der Jahresmittelwert (JMW) berechnet wird. Bei mehreren Expositionen werden die gemittelten Einzelexpositionen addiert (Abbildung 2). Erst danach kann geprüft werden, ob die Summe der gemittelten Einzelexpositionen, also der sich daraus ergebende JMW, die Konzentrationsschwelle von 0,1 mg/m³ übersteigt. Wenn das der Fall ist, wird diese subtrahiert und der darüber hinaus gehende Teil der Exposition geht in die Berechnung der Quarzjahre ein (Abbildung 2).

Abbildung 1: Beispiel für die Berechnung einer für ein Kalenderjahr gemittelten Quarzexposition.
Abbildung 1: Beispiel für die Berechnung einer für ein Kalenderjahr gemittelten Quarzexposition. Im Jahr bestand von Juli bis November eine Exposition in Höhe von 0,15 mg/m³ (blaues Feld, Exp. 1). Auf das ganze Jahr verteilt, ergibt sich eine gemittelte Exposition in Höhe von 0,07 mg/m³ (gerasterte Fläche, JMW Exp. 1) als sogenannten Jahresmittelwert (JMW). | Quelle: DGUV
Abbildung 2: Beispiel für die Berechnung der Dosis der Quarzexposition („Quarzjahre“) für ein Kalenderjahr.
Abbildung 2: Beispiel für die Berechnung der Dosis der Quarzexposition („Quarzjahre“) für ein Kalenderjahr. Links: Darstellung der drei über das Jahr verteilten Quarzexpositionen (Exp. 1 bis Exp. 3; blau: Grundbelastung über das ganze Jahr; grün und rot: zeitlich befristete Tätigkeiten). Mitte: alle drei Expositionen werden auf das Jahr bezogen gemittelt (JMW Exp. 1 bis JMW Exp. 3) und addiert. Es ergibt sich eine mittlere Quarzstaub­exposition im Jahr in Höhe von 0,27 mg/m³ als sogenannten Jahresmittelwert (JMW). Die gestrichelte rote Linie kennzeichnet die Konzentrationsschwelle, oberhalb der eine Exposition zur Dosisermittlung heran­gezogen wird. Rechts: In Türkis dargestellt ist die Quarzexposition, von der die Konzentrationsschwelle von 0,1 mg/m³ subtrahiert wurde. Dieser Anteil in Höhe von 0,17 mg/m³ (Teildosis im Kalenderjahr) geht in die Dosisberechnung der Quarzjahre ein. | Quelle: DGUV

Eine weitere Komplikation ergibt sich, wenn Versicherte im Laufe des Jahres in ein Arbeitsverhältnis eingestiegen sind oder die Tätigkeiten und/oder den Arbeitgeber gewechselt haben. Da mit dem Wechsel von Beschäftigungsverhältnissen zum Teil auch ein Wechsel in der Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers verbunden ist, kann es bei der Berechnung der Quarzjahre zu Überschneidungen kommen. Zu dieser Fragestellung hat der ÄSVB ergänzend zur wissenschaftlichen Begründung der BK die Vorgehensweise erläutert[5]. Die Mittelung der Quarzexpositionen wird nur bezogen auf den betrachteten Zeitraum des Jahres durchgeführt und so ein Teil-Jahresmittelwert (TJMW) berechnet. Der die Konzentrationsschwelle über­steigende Teil der Exposition geht dann mit dem entsprechenden Jahresanteil multipliziert in die Dosisberechnung ein. Auf diese Weise können die technischen Ermittlungen im BK-Verfahren bei dem jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger auch für Teile von Jahren erfolgen. Bei der Zusammenführung der je Träger ermittelten Teildosiswerte können dann die für Teiljahre berechneten Teildosiswerte zu kalenderjahr-­bezogenen Dosiswerten addiert werden.

Den Unfallversicherungsträgern steht für ein einheitliches ­Vorgehen bei der Berechnung und Dokumentation der (Teil-) Dosiswerte das Modul „Quarzstaub“ in der „IFA-Anamnesesoftware“ zur Verfügung.

Fußnoten

  1. Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022), Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit „Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis am Arbeitsplatz von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] oberhalb einer Konzentration von 0,1 mg/m³, GMBl, S. 803

  2. Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BGBl. 2025 I Nr. 50 vom 24.02.2025); https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/50/VO.html .

  3. BGIA-Report 8/2006 „Quarzexpositionen am Arbeitsplatz“, Download unter: https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/rep/pdf/rep05/biar0806/rep8_06.pdf .

  4. IFA Report 3/2022 Quarzexpositionen am Arbeitsplatz – Arbeitsbedingte Exposition gegenüber Quarz (Siliziumdioxid kristallin) in der alveolengängigen Staubfraktion, Download unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4601 .

  5. Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022), Erläuterungen zur Berechnung der kumulativen Quarzstaubexposition im Rahmen der wiss. Empfehlung „COPD durch Quarzstaub“, Rundschreiben DGUV - 0383/2022 vom 22.11.2022

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