Schwerpunkt
Ausgabe 12/2023

Berufskrankheiten

Schwerpunkt

Seminare der HGU: Mehr wissen – aktuell bleiben – Bearbeitungsqualität steigern

Key Facts:
  • Das Seminarangebot der HGU für die Sachbearbeitung bei Berufskrankheiten wird als differenziert und praxisorientiert wahrgenommen
  • Die Nachfrage und das Interesse am Seminarangebot sind seit Jahren konstant hoch
  • Die Seminare können einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung der BK-Verfahren leisten

Wegen ihrer Komplexität gehört die Bearbeitung von Meldungen auf Verdacht einer Berufskrankheit und den daraus resultierenden Leistungsansprüchen zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Neue DGUV-Qualifizierungsangebote zur Ermittlung von Berufskrankheiten

Key Facts:
  • Eine Abfrage unter Führungskräften der Unfallversicherungsträger zeigte einen Bedarf zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der für die Ermittlung von Berufskrankheiten zuständigen Beschäftigten
  • Als Folge erarbeitete die DGUV-Arbeitsgruppe „BK-Einwirkung“ ein Konzept für ein trägerübergreifendes „Grundlagenseminar zur Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“, das im Jahr 2023 erstmals angeboten werden konnte
  • Im nächsten Schritt werden weiterführende Aufbauseminare zur spezifischen Ermittlung und Bewertung der Einwirkung bei verschiedenen Berufskrankheiten(-Gruppen) entwickelt

Ein neues Seminarkonzept der DGUV soll helfen, die Qualifizierung der mit der Ermittlung von Berufskrankheiten (BK) betrauten Beschäftigten der Unfallversicherungsträger zu verbessern. Das Konzept umfasst ein Grundlagenseminar sowie BK-spezifische Aufbauseminare und gewährleistet somit einen je nach Vorwissen der Teilnehmenden maßgeschneiderten Wissenstransfer.

Impfschäden als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Key Facts:
  • Impfschäden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Impfung selbst auch unfallversichert war
  • Bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit, Impfung und Impfschaden sind komplexe einzelfallbezogene Kausalitätsabwägungen nötig
  • Die Zahl der Fälle, in denen Impfschäden medizinisch valide auf eine COVID-19-Impfung zurückzuführen sind, ist im Verhältnis zur Zahl der verabreichten Impfdosen sehr gering

Bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie spielte die breite Immunisierung der Bevölkerung durch Impfungen eine wesentliche Rolle. Zahlen zeigen, dass die verwendeten Impfstoffe als sicher eingestuft werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft sorgfältig jeden Fall möglicher Komplikationen einer Impfung, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen könnte.

Neue Einwirkungstabellen für die BK-Nr. 2301 „Lärmschwerhörigkeit“

Key Facts:
  • Neue Tabellen ermöglichen die Feststellung, ob eine ermittelte Einwirkung eine Gefährdung im Sinne der BK-Nr. 2301 darstellt
  • Für Männer und Frauen existieren gesonderte Tabellen
  • Ein Farbschema (Ampel-Schema) erleichtert die Anwendung der Tabellen

Zertifizierte Spezialeinheiten zur Versorgung von Mesotheliomen

Key Facts:
  • Mesotheliome gelten als Signaltumoren für eine häufig Jahrzehnte zurückliegende, meist berufliche Asbestexposition
  • Die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem als Berufskrankheit anerkannten Mesotheliom in zertifizierten Mesotheliomeinheiten verbessert deren Versorgung
  • Mit Unterstützung der DGUV konnten in Deutschland bereits 15 Mesotheliomeinheiten zertifiziert eingerichtet werden

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz und chronische obstruktive Lungenkrankheit (COPD)

Key Facts:
  • 7,4 Prozent der Studienteilnehmenden der Hamburg City Health Study wiesen in der Lungenfunktionsuntersuchung eine COPD auf
  • Drei Viertel der Teilnehmenden mit nachgewiesener COPD waren sich ihrer Erkrankung nicht bewusst
  • Bei vielen Beschäftigten zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen der selbst wahrgenommenen Exposition gegenüber inhalativen Gefahrstoffen und den anhand einer Job-Exposure-Matrix (JEM) quantifizierten Expositionen

Handlungsempfehlung Individualprävention Muskel-Skelett-Erkrankungen – IP MSE

Key Facts:
  • Mit der im Januar 2021 in Kraft getretenen Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts wurde die Individualprävention (IP) stärker in den Fokus zur Verhütung von Berufskrankheiten gerückt
  • Vor diesem Hintergrund wurde das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) gebeten, bestehende IP-Programme der Unfallversicherungsträger im Bereich Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu sichten und ein Konzept zur Standardisierung und möglichen Erweiterung zu erarbeiten
  • Das Konzept besteht aus zehn Grundbausteinen von IP-MSE-Maßnahmen und wurde nun als IFA-Report veröffentlicht

Eine neue Handlungsempfehlung zur Individualprävention bei arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) wurde von Fachleuten der Unfallversicherungsträger, DGUV, BG Kliniken und Wissenschaft erarbeitet, um bestehende IP-MSE-Programme zu vereinheitlichen, weiterzuentwickeln und weiteren betroffenen Berufs- und Tätigkeitsgruppen zugänglich zu machen.

Agenda

Gewalt gegen Einsatzkräfte – Ergebnisse der Follow-up-Befragung in Niedersachsen

Key Facts:
  • Mehr als 1.300 Feuerwehrmitglieder haben an der mit Unterstützung des IAG konzipierten Follow-up-Befragung in den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen teilgenommen
  • 34 Prozent der Befragten haben in den vergangenen zwei Jahren Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe während ihrer Tätigkeit als aktives Feuerwehrmitglied erlebt
  • Die sozialen Medien spielen dabei eine immer größer werdende Rolle

Einsatzkräfte der Feuerwehr sind im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit viel zu häufig psychischen Belastungen durch Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt. Es ist Aufgabe der Prävention, passgenaue Angebote zu machen.

Dürfen ungünstige Änderungen der Rechtsprechung zum Nachteil der Betroffenen werden?

Ein nach dem Recht der Reichsversicherungsordnung (RVO) noch anzuerkennender Wegeunfall, wonach Versicherte auch während der polizeilichen Schadensaufnahme an der Unfallstelle noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung standen, führt im Falle einer Verschlimmerung der Unfallfolgen auch unter der nunmehr geänderten Rechtsprechung zu einem Anspruch auf eine höhere Verletztenrente.