Der sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergebende betriebsärztliche Betreuungsbedarf kann durch die derzeit zur Verfügung stehenden betriebsärztlichen Kapazitäten nicht sichergestellt werden
Die durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für das Jahr 2011 festgestellte Lücke zwischen betriebsärztlichem Bedarf und Angebot ist seither nochmals deutlich angewachsen
Die Entwicklung seit 2011 weist darauf hin, dass die vorhandene Lücke zwischen betriebsärztlichem Bedarf und Angebot in näherer Zukunft weiter zunehmen wird