Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind gefordert, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) branchenspezifisch anzupassen
Präventionsfachleute der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erläutern ihren Umgang mit der Pandemie
Ausgehend von den Bedürfnissen der Betriebe werden Handlungshilfen entwickelt und regelmäßig überprüft