Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft getreten. Dieser Beitrag stellt sie vor.
Ausgabe 1-2/2021
Die Arbeitsgruppe (AG) „Frühmeldeverfahren Atemwege“ der DGUV hat ein Frühmeldeverfahren zur Betreuung von Versicherten mit Atemwegserkrankungen entwickelt. Es soll die Individualprävention im Hinblick auf Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 fördern. In Kürze startet die Pilotphase.
Dieser Beitrag liefert Antworten mit Hintergrundinformationen zu den Fragen, ob eine SARS-CoV-2-Infektion einen Arbeitsunfall darstellt und ob eine COVID-19-Erkrankung auch als Berufskrankheit gewertet werden kann.
Über viele Jahre war Tabakrauch in vielen Lebensbereichen allgegenwärtig – auch an Arbeitsplätzen. Die Berufskrankheit „Passivrauchen am Arbeitsplatz“ stellt die Unfallversicherungsträger vor die Aufgabe, eine einheitliche und objektive Bewertung der berufsbedingten Belastung zu sichern.
Die Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherung zur Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit wurde überarbeitet. Der Beitrag stellt die Änderungen der sechsten Auflage vor.
Atemwegs- und Lungenerkrankungen zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten und können Alltagskompetenzen permanent beeinträchtigen. In der medizinischen Rehabilitation versprechen insbesondere individuell erstellte Konzepte Erfolg, die verschiedene Therapieansätze kombinieren.
Im Rahmen der 8. BK-Qualitätssicherungstage widmeten sich Führungskräfte der Unfallversicherungsträger in einem Workshop häufig auftretenden Problemkonstellationen in der Berufskrankheitenpraxis. Die identifizierten Lösungsansätze sowie der konkrete Bedarf an Handlungshilfen für bestimmte Berufskrankheiten fließen nun in die zukünftige Arbeit der AG „BK-Einwirkung“ ein.
In den vergangenen Jahren wurden für Mesotheliome medizinische Behandlungen neu entwickelt oder optimiert, die im Zusammenspiel mit neuen Biomarkern wichtige Bausteine für die Früherkennung und moderne Behandlungskonzepte sein können. Der Beitrag beleuchtet den Status quo der Diagnostik und Therapie dieser Tumoren, die häufig Folge einer beruflichen Asbestexposition sind, und gibt einen Ausblick.
Begutachtungsempfehlungen der DGUV und wissenschaftliche Leitlinien nach AWMF-Schema zu Berufskrankheiten werden in einem gemeinsamen Prozess entwickelt und überarbeitet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und Änderungen der aktualisierten Asbest-Leitlinie.
Liebe Leserin, lieber Leser, kann eine Covid19 – Erkrankung auch eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall sein?
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