Sowohl ausdrückliche Anweisungen an Auszubildende als auch das Dulden unterstützender Tätigkeiten seitens der Ausbilderinnen und Ausbilder begründen bei Missachtung eindeutiger Sicherheitsbestimmungen grobe Fahrlässigkeit ohne Mitverschulden des Auszubildenden.
Recht
Beim Aussteigen und Entladen von Zelten aus einem Bus des Pfadfindervereins ist der Vorsitzende als ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege Tätiger nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII versichert.
Seit Jahresbeginn stehen Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und Deregulierung im Mittelpunkt der politischen Agenda in Brüssel. Ziel ist es, die EU widerstandsfähiger und agiler zu machen – mit besonderem Augenmerk auf den Chemikaliensektor und die Überarbeitung der REACH-Verordnung.
Das Oberlandesgericht Schleswig nimmt an, dass die Gesamtgläubigerschaft mehrerer Sozialversicherungsträger gemäß §§ 116, 117 SGB X nicht durch ein Teilungsabkommen einer Unfallversicherungsträgerin mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abbedungen wird. Daher könne nur anteiliger Schadensersatz verlangt werden. Der BGH kann abschließend entscheiden.
Die neue DGUV-Begutachtungsempfehlung zu Post Covid hilft dabei, eine einheitliche und gerechte Begutachtung der Erkrankung sicherzustellen. Die Begutachtung erfolgt erstmals multidisziplinär und orientiert sich an den spezifischen Symptomen der jeweiligen Patientinnen und Patienten.
Wie steht es um das BGM in Unternehmen und Einrichtungen? Der Check-up Betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt Beratungsfachkräfte und Betriebe bei der Einschätzung ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Checkliste bietet damit eine strukturierte Grundlage, um die Gesundheit bei der Arbeit weiter auszubauen.
Beitragsforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden von der Restschuldbefreiung des Schuldners erfasst und können als unvollkommene Verbindlichkeiten nicht gegen laufende Ansprüche auf Geldleistungen durch einen Sozialleistungsträger nach § 51 Abs. 2 SGB I aufgerechnet werden.
Berufskrankheiten (BKen) sind seit kurz nach ihrer Einführung vor 100 Jahren durch die „Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ vom 12. Mai 1925 (RGBl. I S. 69) Gegenstand richterlicher Entscheidungen. Der Beitrag will die Bedeutung von BKen für die richterliche Praxis aufzeigen.
Wenn es um das Initiativrecht auf EU-Ebene geht, hat die Europäische Kommission fast eine Monopolstellung.
Werden Teppich-Klebearbeiten mit einem lösemittelhaltigen Gefahrstoff ausgeführt, obwohl im Nebenraum ein an einer Propangasflasche angeschlossener Ofen mit offener Flamme betrieben wird, und kommt es dadurch zu einer Explosion mit Verletzten, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter erfolgreich gemäß §§ 110 f. SGB VII in Regress nehmen.