Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wird die Möglichkeit der Online‑Stimmabgabe bei den Sozialversicherungswahlen dauerhaft eröffnet. Der Beitrag bewertet Chancen und Grenzen aus Sicht der DGUV.
Recht
Ein entgegen der Kompetenzregel in § 36a Sozialgesetzbuch (SGB) IV erlassener bestandskräftiger Bescheid des Rentenausschusses über die Ablehnung eines Arbeitsunfalls ist nicht im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X aufzuheben, wenn materiell keine andere Entscheidung in der Sache ergehen konnte.
Haftungsprivilegien außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber leiharbeitsähnlichen Dienst- und Werkvertragsmitarbeitenden gibt es im System der §§ 104 ff. SGB VII nicht. Selbst ein gewisser Organisationsgrad genügt nicht per se für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte.
Industrieschutzhelme der DIN EN 397 wiesen bisher nur einen Leistungsstandard auf. Eine genaue Ermittlung, beispielsweise der einwirkenden Kräfte, war nicht erforderlich. Durch den neu eingeführten Leistungsstandard müssen Arbeitgebende eine Auswahl treffen. Wie sie dabei vorgehen können, wird hier beschrieben.
Der Weg aus dem Wochenende (sogenannter „dritter Ort“) zur Wohnung, in der Schlüssel und Arbeitsmaterialien für die Beschäftigungsaufnahme auf betriebliche Veranlassung verwahrt werden, kann als Betriebsweg nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII oder versicherter Weg nach
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII anzusehen sein.
Sowohl ausdrückliche Anweisungen an Auszubildende als auch das Dulden unterstützender Tätigkeiten seitens der Ausbilderinnen und Ausbilder begründen bei Missachtung eindeutiger Sicherheitsbestimmungen grobe Fahrlässigkeit ohne Mitverschulden des Auszubildenden.
Beim Aussteigen und Entladen von Zelten aus einem Bus des Pfadfindervereins ist der Vorsitzende als ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege Tätiger nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII versichert.
Seit Jahresbeginn stehen Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und Deregulierung im Mittelpunkt der politischen Agenda in Brüssel. Ziel ist es, die EU widerstandsfähiger und agiler zu machen – mit besonderem Augenmerk auf den Chemikaliensektor und die Überarbeitung der REACH-Verordnung.
Das Oberlandesgericht Schleswig nimmt an, dass die Gesamtgläubigerschaft mehrerer Sozialversicherungsträger gemäß §§ 116, 117 SGB X nicht durch ein Teilungsabkommen einer Unfallversicherungsträgerin mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abbedungen wird. Daher könne nur anteiliger Schadensersatz verlangt werden. Der BGH kann abschließend entscheiden.
Die neue DGUV-Begutachtungsempfehlung zu Post Covid hilft dabei, eine einheitliche und gerechte Begutachtung der Erkrankung sicherzustellen. Die Begutachtung erfolgt erstmals multidisziplinär und orientiert sich an den spezifischen Symptomen der jeweiligen Patientinnen und Patienten.