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136 Artikel gefunden
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100 Jahre Berufskrankheiten aus richterlicher Sicht

Berufskrankheiten (BKen) sind seit kurz nach ihrer Einführung vor 100 Jahren durch die „Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ vom 12. Mai 1925 (RGBl. I S. 69) Gegenstand richterlicher Entscheidungen. Der Beitrag will die Bedeutung von BKen für die richterliche Praxis aufzeigen.

Prof. Dr. Peter Becker   •  Ausgabe 6/2025
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Grob fahrlässige Herbeiführung einer Explosion bei Teppich-Klebearbeiten

Werden Teppich-Klebearbeiten mit einem lösemittelhaltigen Gefahrstoff ausgeführt, obwohl im Nebenraum ein an einer Propangasflasche angeschlossener Ofen mit offener Flamme betrieben wird, und kommt es dadurch zu einer Explosion mit Verletzten, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter erfolgreich gemäß §§ 110 f. SGB VII in Regress nehmen.

Dr. Jerom Konradi   •  Ausgabe 6/2025
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Regress des Unfallversicherungsträgers: Probleme durch fehlende Haftungsanerkennung

Zahlt der Unfallversicherungsträger Leistungen nach Verkehrsunfällen mit Personenschaden und nimmt den Kfz-Haftpflichtversicherer in Regress gemäß § 116 Sozialgesetzbuch (SGB) X, werden Forderungen oft beglichen – teils nach Diskussionen über die Schadenshöhe. Doch Versicherer vermeiden es, eine feste Haftungsquote rechtsverbindlich anzuerkennen. Dies kann zu erheblichen Problemen führen.

Dr. Jerom Konradi   •  Ausgabe 4/2025
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Normung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI)

Internationale und europäische Normen definieren wichtige Prozesse, Klassifizierungsmethoden und technische Eigenschaften von KI-Systemen. Viele davon haben Einfluss auf die Sicherheit von Produkten, in denen diese Systeme implementiert sind. Der Artikel beschreibt, auf welchen Ebenen Normung im KI-Bereich stattfindet und wo Einflussmöglichkeiten bestehen.

Nicola Helfer   •  Ausgabe 3/2025
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Recht
Versicherungsschutz für Blutspendende

Für medizinische Studien, die nicht der Arzneimittelzulassung dienen, ist der Abschluss einer Probanden- oder Wegeunfallversicherung möglich, aber nicht vorgeschrieben. In den Patienteninformationen findet sich daher regelmäßig der Hinweis auf einen „gegebenenfalls bestehenden“ gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Blutspende zum Zweck der medizinischen Forschung.

Prof. Dr. iur. habil. Dr. rer. medic. Erik Hahn   •  Ausgabe 3/2025
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