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Ausgabe 2/2026

Verzögerte Reform, wachsender Druck: die Zukunft von REACH

Die europäische Chemieindustrie sieht sich derzeit großen Herausforderungen gegenüber. Unter anderem die stockende Überarbeitung der REACH-Verordnung sorgt für Unsicherheit. Ob und wann die Europäische Kommission die dringend erwartete Reform vorlegt und wie umfangreich sie sein wird, bleibt offen.

Key Facts

  • Die ausstehende Überarbeitung der REACH-Verordnung sorgt für erhebliche Unsicherheit
  • Der Ausschuss für Regulierungskontrolle bewertete den bisherigen Entwurf negativ
  • Mitgliedstaaten und Europaabgeordnete fordern eine zügige REACH-Modernisierung
  • Die Vorlage des Kommissionsvorschlags ist derzeit für Mitte des Jahres angekündigt

Die Europäische Union (EU) ist nach China der zweitgrößte Chemieproduzent der Welt. Gleichzeitig steht die Branche unter erheblichem Druck. Hohe Energiepreise, steigende regulatorische Anforderungen und ein zunehmend globales Wettbewerbsumfeld führen dazu, dass Produktionsanlagen stillgelegt werden, Investitionen verschoben oder ganz gestrichen werden und Wertschöpfungsketten an Stabilität verlieren.

Der im Juli 2025 vorgestellte Aktionsplan der Europäischen Kommission für die chemische Industrie trägt dieser Entwicklung grundsätzlich Rechnung. Die Europäische Kommission bezeichnet darin die Chemiebranche ausdrücklich als „Industrie der Industrien“ und erkennt ihre zentrale Rolle für Wohlstand, Innovation und Versorgungssicherheit an. Im Aktionsplan vorgesehen sind Maßnahmen zur Sicherung kritischer Produktionskapazitäten, zur Bereitstellung von erschwinglicher Energie für die Dekarbonisierung und zur Schaffung von Leitmärkten. Diese Ansätze sind ein wichtiger Schritt, doch ihre Umsetzung blieb bislang hinter den Erwartungen zurück.

Große Ankündigung, wenig Fortschritt

Zusätzlich zu hohen Energiepreisen und dem schrittweisen Wegfall kostenloser CO₂-Zertifikate belastet vor allem die anhaltende Unsicherheit rund um die Überarbeitung der REACH-Verordnung die Branche.[1] REACH regelt seit fast zwanzig Jahren die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und bildet das Fundament der europäischen Chemikalienpolitik. Die Verordnung sorgt für ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt, bewertet die Sicherheit chemischer Stoffe und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beschäftigten, die täglich mit chemischen Stoffen arbeiten. Klare und verlässliche Informationen über Gefährdungen, Expositionen und Schutzmaßnahmen sind eine zentrale Voraussetzung für den Arbeitsschutz und für die Präventionsarbeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig ist REACH in der praktischen Anwendung komplex und stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Eine Überarbeitung wird deswegen seit langer Zeit als notwendig erachtet, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und digitale Möglichkeiten besser abzubilden. Seit inzwischen vier Jahren wird ihre Überarbeitung jedoch immer wieder verschoben. Hauptgrund ist die Sorge, dass zusätzliche Anforderungen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie weiter schwächen könnten.

Noch im Juli 2025 hatte die Europäische Kommission angekündigt, bis Jahresende einen Revisionsvorschlag vorzulegen. Bereits zwei Monate später folgte jedoch ein Rückschlag, als der Ausschuss für Regulierungskontrolle den Entwurf negativ bewertete, insbesondere wegen Defiziten in der Folgenabschätzung zu Risikomanagement und den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit.

Streit um den richtigen Reformweg

Während die Europäische Kommission nach Lösungsansätzen sucht, mehren sich die Stimmen, die eine umfassende REACH-Revision grundsätzlich infrage stellen. Stattdessen wird vorgeschlagen, REACH mit Hilfe eines Omnibus-Verfahrens[2] zu vereinfachen und zu modernisieren, um administrative Belastungen für die Industrie schnell zu reduzieren, Verfahren zu straffen und Rechtssicherheit zu schaffen, ohne das gesamte Regelwerk erneut zu öffnen. Für viele Unternehmen klingt dieser Ansatz zunächst attraktiv, weil er kurzfristig Entlastung verspricht. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass zentrale Schutzmechanismen abgeschwächt werden können.

Der politische Druck nimmt spürbar zu. Doch noch ist unklar, wie die unterschiedlichen Interessen zusammengeführt werden sollen.

Details zum aktuellen Stand des Vorschlags sind weiterhin rar. In der zentralen Expertengruppe erhielten nationale Behörden sowie ausgewählte Vertreter aus Industrie und Nichtregierungsorganisationen im April vergangenen Jahres erste Einblicke in mögliche Reformansätze. Diskutiert wurden unter anderem eine Befristung von Registrierungen chemischer Stoffe auf zehn Jahre, die Ausweitung des gefahrenbasierten Ansatzes (GRA), erweiterte Stoffsicherheitsbewertungen, die Einführung des Gemischbewertungsfaktors (Mixture Assessment Factor – MAF), Registrierungspflichten für Polymere, eine umfassende Digitalisierung der Lieferkettenkommunikation sowie eine gestärkte Rolle der EU bei der Durchsetzung. Diese Elemente können auch dazu beitragen, Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten früher zu erkennen und präventive Maßnahmen gezielter umzusetzen, erfordern aber zugleich ausreichende Ressourcen.

Politischer Druck nimmt zu

Wie der Revisionsentwurf aussehen könnte, ist offen. Der politische Druck nimmt jedoch spürbar zu. Mehrere Mitgliedstaaten, angeführt von Schweden, forderten im Oktober 2025 erneut einen klaren Zeitplan für die REACH-Reform. Auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments, insbesondere im Umweltausschuss, drängen auf eine rasche Vorlage eines Reformvorschlags. Erwartet wird eine umfassende Modernisierung von REACH, die Umwelt- und Gesundheitsschutz, den Schutz der Beschäftigten sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit gleichermaßen berücksichtigt.

Umweltkommissarin Jessika Roswall skizzierte zuletzt im Oktober einige Eckpunkte der geplanten Reform. Vorgesehen seien weniger Einzelzulassungen, dafür schnellere Beschränkungen, ein rascherer Ausstieg aus besonders gefährlichen Chemikalien im Verbraucherbereich sowie vereinfachte und digitalisierte Berichtspflichten.

Das erste Quartal 2026 war geprägt von intensiven Gesprächen zwischen politischen Führungspersönlichkeiten im Europäischen Parlament und Kommissarin Roswall. Noch ist unklar, wie die unterschiedlichen Interessen zusammengeführt werden sollen. Der Spagat zwischen einem hohen Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, einem wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Förderung alternativer Methoden zur Bewertung von Stoffrisiken, der Gewährleistung des freien Verkehrs von Stoffen im Binnenmarkt und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bleibt anspruchsvoll. Ob die erneute Ankündigung, den Vorschlag Mitte des Jahres 2026 vorzulegen, dieses Mal Bestand hat, muss sich noch zeigen.

Fußnoten

  1. REACH-Verordnung: Seit 2007 geltendes umfangreiches Regelwerk zur Chemikaliensicherheit. Es regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

  2. Omnibus-Verfahren: Ein EU-Gesetzgebungsverfahren, bei dem mehrere bestehende Rechtsakte gebündelt geändert, angepasst oder teilweise aufgehoben werden.

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