Sowohl bei einer akuten SARS-CoV-2-Infektion als auch bei Long-/Post-COVID-Erkrankungen kann es zu Hautveränderungen kommen, die über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben können. Die meisten bilden sich zurück und sind auf die Akutphase beschränkt. Beschrieben werden die häufigsten Hautmanifestationen, die im Rahmen einer SARS-CoV-2-Infektion auftreten können.
Ausgabe 10/2022
Nicht nur die akuten Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion, sondern auch die bei einigen Infizierten auftretenden gesundheitlichen Langzeitfolgen werden immer bedeutsamer. Bislang gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über den genauen Krankheitsmechanismus. Das IPA-Projekt „Post-COVID und Immunsystem“ versucht hier über Zusammenhänge aufzuklären.
Bei der Bewertung von Versicherungsfällen neuer Berufskrankheiten ergeben sich in der Regel eine Reihe offener Fragen und Unsicherheiten. So auch bei der neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommenen Nummer 2116. Die bisherigen Erfahrungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden mit dem Ziel der Ableitung von Umsetzungsvorschlägen dargestellt.
Um die Individualprävention zu stärken, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ein neues Angebot geschaffen für Versicherte, die an berufsbedingten Hauterkrankungen leiden. Bei einem „Individuellen Beratungstag Haut“ können Versicherte alle offenen Fragen zu ihrer Hautkrankheit klären.
Die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts beinhaltet für die Unfallversicherung den Auftrag, ihre Präventionsaktivitäten zu intensivieren. Die Stärkung von Maßnahmen zur Individualprävention ist deshalb ein wichtiges strategisches Ziel. So gestalten der Leistungsbereich und die Prävention der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) diese Aufgabe.
Anhand der Daten zum BK-Geschehen 2021 lassen sich erste Auswirkungen der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts erkennen. Näher betrachtet werden unter anderem die Anerkennungen bei Berufskrankheiten mit ehemaligem Unterlassungszwang sowie die Stärkung der Individualprävention.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) berichtet über ihre Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts (BK-Recht) und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat aus einem Modellprojekt individualpräventive Maßnahmen zur Verhaltensprävention von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule entwickelt, die im folgenden Beitrag vorgestellt werden.
Wer Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer unzureichend unterweist und sie Tätigkeiten so verrichten lässt, dass eine Lebensgefahr entsteht, kann in Regress genommen werden, wenn es zum Unfall kommt.
Fünf Jahre nach Macrons Sorbonne-Rede zieht Scholz in Prag nach – mit Reformideen für ein handlungsfähigeres Europa in Zeiten der „Zeitenwende“.
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