Um Grenzwerte gesundheitsbasiert ableiten zu können, sind Daten auf der Basis von Erkenntnissen am Menschen zunehmend gefragt, die unter anderem durch Studien im Expositionslabor des IPA generiert werden. Die Erfassung von akuten Effekten der inhalativen Exposition trägt zur Festlegung von optimierten Schutzmaßnahmen und verlässlichen Arbeitsplatzgrenzwerten bei.
Ausgabe 5/2021
Die Arbeitswelt, wie wir sie kennen, ist einem ständigen Wandel unterworfen. Ganz aktuell hat die Corona-Pandemie einschneidende Veränderungen beispielsweise im Hinblick auf das Homeoffice bewirkt. Das gilt gleichermaßen für die Arbeitsmedizin, die sich den daraus resultierenden Herausforderungen stellen muss. DGUV Forum sprach hierzu mit Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Zum Jahresbeginn 2021 entfiel der Unterlassungszwang, der bisher eine Voraussetzung zur Anerkennung verschiedener Berufskrankheiten (BK) war. Das betrifft auch die BK-Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“. Es ist zu erwarten, dass sich hierdurch auch Konsequenzen für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Aspekte beruflich bedingter Hauterkrankungen ergeben.
Jeder Betrieb ist einzigartig – und somit auch jeder Schichtbetrieb. Liest man nationale und internationale wissenschaftliche Stellungnahmen und Empfehlungen, so wird deutlich, dass einige wichtige Fragen der Arbeitszeitgestaltung Spielraum lassen. Wo sind sich Expertinnen und Experten einig? Wo sind Fragen offen? Was bedeutet dies für die Zukunft der Schichtarbeitsgestaltung?
Zunehmend erreichen das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) Fragen zu Hautveränderungen, die möglicherweise durch das Tragen einer Maske in der Corona-Pandemie auftreten. Ein Überblick über den jetzigen Wissensstand hinsichtlich möglicher Hautbeschwerden und dermatologische Empfehlungen wird vorgestellt.
In der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist nachgehende Vorsorge ein zentrales Element, um arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Der Einsatz von Biomarkern könnte für einen Durchbruch bei der Früherkennung maligner Mesotheliome sorgen.
Das IPA ist das international anerkannte arbeitsmedizinische Forschungsinstitut der Unfallversicherungsträger und unterstützt diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Aufgabenspektrum des Instituts kontinuierlich am Bedarf der Unfallversicherungsträger erweitert.
Luftmessungen am Arbeitsplatz geben Auskunft darüber, welche Gefahrstoffe Beschäftigte über die Luft aufnehmen. Das biologische Monitoring oder Human-Biomonitoring (HBM) misst Gefahrstoffe beziehungsweise ihre Stoffwechselprodukte im Körper des Menschen und zeigt so, welche Mengen an Gefahrstoffen tatsächlich aufgenommen werden.
Bioaerosole treten an vielen Arbeitsplätzen auf und sind Ursache vieler Berufskrankheiten. Immer bessere Nachweisverfahren machen eine erfolgreiche Prävention gegen diese Bioaerosole möglich. Einen großen Anteil daran hat das IPA und seine Forschung.
Derzeit befindet sich die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ in der Überarbeitung. In der zukünftigen Version wird der Anpassungsüberprüfung geeigneter Atemschutzgeräte mit der gerättragenden Person eine große Bedeutung eingeräumt. Dieser Artikel liefert erste Erklärungen und Hinweise zu den neu gestalteten Themenfeldern.
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