Überwachung und Beratung sind wesentliche Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger. Sie werden ständig weiterentwickelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Anknüpfungspunkte dieser Präventionsleistungen, die in den Einzelbeiträgen des Themenschwerpunkts „Überwachung und Beratung“ erläutert werden.
Ausgabe 6/2023
Inwiefern ein Betrieb die Regeln des Arbeitsschutzes verstanden und angemessen umgesetzt hat, sich somit durch Compliance gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auszeichnet, zeigt sich oft erst beim Besuch der Aufsichtspersonen vor Ort. Wie kann das Aufsichtshandeln optimiert und zukunftsorientiert ausgerichtet werden, um vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen?
Die Rolle der Unfallversicherungsträger in der Prävention und die der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (ASV) unterscheiden sich stark – auch hinsichtlich Struktur, Ausstattung und Unabhängigkeit vor Einflussnahme. Obwohl die Schnittmenge beider Institutionen selbst bei der Überwachung der Betriebe klein ist, ergänzen sich die Akteure und machen die Überwachung effektiv.
Die Besichtigungen im Rahmen von Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger sind essenziell, um die notwendigen Entwicklungsschritte in den Mitgliedsbetrieben zu fördern. Ihre Praxisnähe erlaubt eine maßgeschneiderte Auswahl der Besichtigungsart.
Bei der Überwachung und Beratung von Betrieben gehört die bedarfs- und risikoorientierte Auswahl zu den Grundfesten der Arbeit der Unfallversicherungsträger. Welche Rolle spielt dabei der über die Jahre gesammelte Erfahrungsschatz der Berufsgenossenschaften und wie kann der Einsatz von künstlicher Intelligenz helfen?
Damit betrieblicher Arbeitsschutz gelingt, müssen Haltungen, Werte und Handeln in Übereinstimmung mit anerkannten Arbeitsschutzstandards gebracht werden. Um das Verhalten aller Beteiligten nachhaltig zu verändern und eine Arbeitsschutzkultur in den Betrieben zu fördern, besichtigt und berät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Worin unterscheiden sich Zwangs- und Bußgeld? Und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Anwendung der Instrumente erfüllt sein? Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick und unterstreicht die Bedeutung von Instrumenten wie Anordnungen, Zwangs- und Bußgeld zur Durchsetzung von Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Die Anforderungen an die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger, professionelle und maßgeschneiderte Überwachungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, sind hoch. Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen über ein breites Repertoire an Kompetenzen verfügen. Ein qualitätsgesicherter Kompetenzentwicklungsprozess bildet hierfür die Grundlage.
Die Überwachung in Bildungseinrichtungen durch die Unfallversicherungsträger stellt eine wesentliche Grundlage dar, um sichere Rahmenbedingungen für das tägliche Arbeiten, Lehren und Lernen zu schaffen. Die Bedeutung der weiteren Präventionsleistungen, insbesondere der Beratung, zeigt der Beitrag am Beispiel „Kindertageseinrichtung“ auf.
Dr. Katharina Gangl forscht am Institut für Höhere Studien in Wien. Im Interview beantwortet sie Fragen zum Einfluss verschiedener Maßnahmen von Steuerbehörden auf die Bereitschaft („Compliance“), Steuern zu zahlen. Das Interview geht der Frage nach, ob diese Forschungsergebnisse auf die Compliance für mehr Prävention in den Betrieben übertragbar sind.
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