In Luxemburg wurde im Jahr 2016 das Konzept der Vision Zero für die Arbeitswelt als eine nationale Strategie eingeführt. Im Jahr 2022 wurde nun bereits die zweite Phase der Vision Zero (2023 bis 2030) eingeläutet, und dies mit Unterstützung der luxemburgischen Regierung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Umsetzung der beiden Phasen der Vision Zero in Luxemburg.
Ausgabe 7-8/2023
Jeder Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit kann verhindert werden, wenn zur richtigen Zeit die geeignete Präventionsmaßnahme getroffen wird. Diese Überzeugung führte 2014 zum Start der Präventionsstrategie Vision Zero bei der BG RCI. Wie sieht es nach neun Jahren mit der Umsetzung und ihren Auswirkungen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI aus?
Seit 2018 wird die Vision Zero erfolgreich in vielen Ländern Afrikas umgesetzt. Aus einer Kampagne hat sich eine Geschäftsstrategie entwickelt, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beiträgt. Die OSHAfrica-Erklärung 2019 zur Umsetzung der Vision Zero wird dabei von vielen afrikanischen Unternehmen herangezogen.
Jede Person hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Zahlen der Arbeits- und Wegeunfälle zeigen jedoch, dass diese humanitäre Anforderung weltweit nicht erfüllt ist. Das Ziel des Vision Zero-Rating System India ist, die Vision Zero-Strategie prozessorientiert und nachhaltig in indischen Unternehmen als Präventionsstrategie zu implementieren.
Mit der im Jahr 2017 in Singapur im Rahmen des Weltkongresses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ins Leben gerufenen Initiative Vision Zero und den zugehörigen „7 Goldenen Regeln“ hat die IVSS begonnen, eine Erfolgsstory zu schreiben, die vor allem auf Führungskultur, menschengerechte Arbeit, sozialen Dialog und Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur setzt.
Vision Zero ist eine einfach zu kommunizierende, leicht verständliche und einfach umsetzbare globale Präventionsstrategie, die bereits in vielen Betrieben weltweit eingesetzt wird. Sie basiert auf „7 Goldenen Regeln“ und eignet sich sowohl zur Umsetzung auf nationaler als auch auf Ebene von Sektoren und Unternehmen.
Der Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 110, 111 SGB VII setzt die mindestens grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Haftungsprivilegierte voraus. Stets ist eine Einzelfallentscheidung zu treffen, ob dies der Fall war. Die hier besprochenen Entscheidungen zeigen, dass Sicherheitsvorkehrungen auch in die Praxis umgesetzt und kontrolliert werden sollten.
Aktuelle Personalmeldungen
Globale Lieferketten rücken mehr und mehr in den Fokus der kritischen Betrachtung. Der Ruf nach sicheren, sozial gerechten und zugleich nachhaltigen Lieferketten wird stetig lauter. Wie kann das Vision Zero-Projekt der IVSS Sektion Handel (ISSA Handel) hierbei Anleitung geben und allen Beteiligten effektive Hilfe leisten?
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