In Japan entwickeln und überprüfen Forscher neuartige Systeme für mehr Arbeitssicherheit auf Basis von Wearables und Clouds. Wie kann Informations- und Kommunikationstechnik den unberechtigten Zutritt zu Arbeitsbereichen verhindern? Lässt sich das Verhalten von Beschäftigten voraussagen und beeinflussen? Kann die innovative Technik Arbeitsunfälle verhindern, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen?
Ausgabe 9/2020
Wearables wie Smartwatches und Fitnesstracker gehören in Singapur mittlerweile zu den alltäglichen Accessoires vieler Menschen. Wearables, die Arbeitsplätze sicherer und effizienter machen können, verbreiten sich hingegen nur langsam. Was hält Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ab, sich deren Vorteile zunutze zu machen?
Wearables erfreuen sich unter Konsumgütern großer Beliebtheit. Was versteht man unter Wearables, wie können sie im Betrieb eingesetzt werden und wie können diese Geräte den Arbeitsschutz unterstützen?
Datenbrillen sollen effizientere, mobilere und flexiblere Arbeitsprozesse ermöglichen. Dabei können jedoch neue Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten auftreten, die arbeitswissenschaftlich noch nicht hinreichend untersucht oder normativ abgebildet sind. Wie lässt sich also die Arbeit mit Datenbrillen aktuell sicher und gesund gestalten?
Drohnen begegnen uns im Privaten und noch selten im beruflichen Alltag. Die kommerzielle Nutzung von Drohnen bietet viele Möglichkeiten, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Damit befasst sich derzeit auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Smarte PSA interagiert mit der Umgebung und erzeugt dadurch eine höhere Schutzwirkung. Manche Lösungen versprechen erhöhten Tragekomfort. Das neue Gebiet ist hoch dynamisch – noch lernen alle Beteiligten, das Potenzial der Produkte voll auszunutzen.
Kommunikation ist ein bedeutsamer und – wie frühere Studien belegen – für den Erfolg relevanter Aspekt innerhalb der Behandlung von Patientinnen und Patienten. Anhand der Befragung der Klinik Bad Hersfeld konnte ein umfassendes Bild zu deren Wahrnehmung dieser Kommunikationsstrukturen gewonnen werden.
Ob ein Regress nach §§ 110 Abs. 1, 111 Sozialgesetzbuch (SGB) VII gegen einen haftungsprivilegierten Schädiger bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) möglich ist, ist bisher in der Rechtsprechung nicht geklärt. Diese Tatsache schließt einen Regress des Sozialversicherungsträgers nicht aus.
Der Beitrag gibt eine Übersicht über den seit 2015 wachsenden Markt für Wearables in Indien und zeigt exemplarisch deren Einsatz für mehr Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten einiger indischer Unternehmen auf.
Wearables optimieren betriebliche Abläufe. Sie generieren jedoch personenbezogene Daten der Verwendenden und haben daher eine erhebliche Relevanz für den Beschäftigtendatenschutz. Es besteht ein rechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und der technischen Notwendigkeit des betrieblichen Einsatzes.
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