Die Corona-Pandemie hat Europa hart getroffen – gesundheitlich, wirtschaftlich und sozial. Jetzt steht der Kontinent vor der nächsten großen Aufgabe: dem Weg zurück in den Alltag, ohne neue Risiken heraufzubeschwören.
Zum Vorliegen des Versicherungsschutzes bei einem Wegeunfall, wenn vor dem Hintergrund einer privaten Verrichtung ein Teil des Weges statt mit der Straßenbahn zu Fuß zurückgelegt wird.
Wie unterstützt die Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte in Zeiten der Pandemie? Ein Interview mit Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, und Dr. Jochen Appt, Leiter der Abteilung Sicherheit und Gesundheit der DGUV, über die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Bundesregierung.
Aktuelle Personalmeldungen
Seit Februar 2018 besteht das Referat IKS-Management (internes Kontrollsystem-Management) bei der AOK Baden-Württemberg. Das neue Referat befindet sich noch in der Entwicklungsphase und ist derzeit dabei, sich im Unternehmen zu platzieren und die Prozesse des IKS zu implementieren. DGUV Forum sprach mit René Eisenhardt, dem Leiter des Referats.
Compliance ist ein Thema, das auch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft. Die DGUV hat Maßnahmen ergriffen, die dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten die Regeln nicht verletzen.
Auch im Gesundheitswesen kommt es zu missbräuchlichem Verhalten und strafbaren Betrügereien. Das GKV-Modernisierungsgesetz hat die Bekämpfung dieses Fehlverhaltens strukturiert, doch es gibt noch viel zu tun.
Die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Werte wie Ethik und Moral gehören für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zum eigenen Compliance-Verständnis. 2012 wurde daher mit der Installation eines umfassenden Compliance-Management-Systems begonnen.
Der Beitrag beleuchtet die ursprüngliche Idee und Entstehung von Compliance, um dann deren rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu beschreiben. Die europarechtlichen Vorgaben werden ebenso beleuchtet wie ein Abriss des Forschungsstands der Literatur zum Compliance-Management-System (CMS) und die aktuellen Entwicklungen in der Lehre an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU).
Der bestandskräftige Bescheid eines Unfallversicherungsträgers, mit dem gegenüber einem Versicherten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt worden ist, entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Krankenversicherungsträger, der die Kosten der Krankenbehandlung aus dem Unfallereignis von dem Unfallversicherungsträger erstattet bekommen möchte. Des Weiteren ist der Weg von der Wohnung zu einer Kindertagesstätte und zurück, um im Homeoffice aufgrund einer dahingehenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu arbeiten, weder in direkter noch in analoger Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII versichert.