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Ausgabe 3/2025

Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser, ob es Navigationssysteme sind, Fitnesstracker oder Übersetzungstools, wir alle nutzen künstliche Intelligenz (KI) – bewusst oder unbewusst – in unserem Privatleben und am Arbeitsplatz.

Die Entwicklungen aufgrund von KI sind rasant und sie beeinflussen fast alle Branchen. Das belegen auch die Befragungen des DGUV-Risikoobservatoriums. Es hat KI als einen Top-Trend für den Arbeitsschutz identifiziert. Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist es, Potenziale und Risiken der Technologie möglichst früh in den Blick zu nehmen, um dann Vorschläge für eine gute Prävention machen zu können.

Darüber hinaus ist KI auch für die Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung ein großes Thema, denn wir wissen: Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sind wir auf die Unterstützung durch digitale und KI-basierte Anwendungen angewiesen.

Wie vielfältig die Anwendungsgebiete von KI im Arbeitsschutz bereits jetzt schon sind und wie die aktuelle Forschung dazu aussieht, dafür liefert diese Ausgabe einige Beispiele.

Dass KI die Vernetzung innerhalb der Sozialversicherung fördern kann, zeigt ein Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Er stellt ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes KI-Projekt zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten im Baubereich vor. Ein weiterer Artikel widmet sich einer der häufigsten Unfallursachen im Arbeitsleben: Stolpern, Ausrutschen und Stürzen. Eine neue Studie erfasst erstmals Daten von gefährdeten Berufsgruppen und nutzt maschinelles Lernen, um Beinahe-Stürze frühzeitig zu erkennen. Langfristig könnte die Integration solcher Technologien in den Arbeitsalltag dazu beitragen, Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zu reduzieren und die Arbeitssicherheit in gefährdeten Branchen zu verbessern.

Ein weiterer zentraler Bereich, in dem KI-Systeme künftig Anwendung finden können, ist der Maschinenschutz. KI kann zum Beispiel Personen oder Objekte an Gefahrstellen erkennen. Vor der Anwendung steht allerdings die Prüfung und die ist bei KI-Systemen im Maschinenschutz komplex und verlangt noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit.

Der technische Fortschritt durch KI ist beeindruckend, wenn nicht gar atemberaubend. Noch stehen wir am Anfang der Nutzung und ein kritischer Umgang mit Neuerungen ist unerlässlich. Bei aller gebotenen Vorsicht möchte ich aber dazu einladen, sich kreativ und offen damit zu befassen.

Ihr

Dr. Stefan Hussy

Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

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