Aktuelle Ausgabe mit Schwerpunkt Bildungseinrichtungen erschienen
Jetzt als PDF herunterladen
Ausgabe 6/2021

"Beherzt eingegriffen: Unfallversichert!" – Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

"Sie sind die Ersten, die bei einem Unfall oder körperlichen Angriff zur Stelle sind: Menschen, die Erste Hilfe leisten oder beherzt eingreifen, um andere in einer Notsituation zu retten oder zu schützen." Mit diesem Satz startete die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in eine Informationskampagne, die neben der wichtigen Rolle von Hilfeleistenden auch deren Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung in den Mittelpunkt stellte.

Key Facts

  • Menschen, die andere bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei Verunfallten leisten oder Ertrinkende retten, sind als Hilfeleistende nach § 2 SGB VII über die gesetzliche Unfallversicherung versichert
  • Mit einer breit angelegten Kampagne informierte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) über die Rolle von Hilfeleistenden sowie deren Versicherungsschutz
  • Im Zentrum der Kampagne standen Informationen zum korrekten Verhalten in Notsituationen

Warum der Begriff „Hilfeleistende“?

Hilfeleistende sind Personen, die nach § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Versichert sind Menschen, die zum Beispiel eine andere Person bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei einer verunfallten Person leisten oder eine ertrinkende Person aus einem See retten. Potenziell kann das jeden und jede betreffen. In Baden-Württemberg wird der Begriff „Ersthelfer“vorwiegend für betriebliche Ersthelfer verwendet, deshalb wurde der Begriff der Hilfeleistenden analog zum Gesetz übernommen und in den Materialien zur Kampagne grafisch mit Schwerpunkt auf den positiven Aspekt der „Hilfe“umgesetzt.

Strategie: Breite Öffentlichkeit und Multiplikatoren im Flächenland Baden-Württemberg

Die UKBW hat sich für eine zweigleisige Kampagne entschieden, um Menschen Mut zu machen, anderen in Notsituationen zu helfen und einzugreifen: zum einen mit einer Kampagne für die breite Öffentlichkeit vor allem mithilfe von Onlinemedien. Dazu wurde in den größten Tageszeitungen Baden-Württembergs flächendeckend Onlinewerbung geschaltet, die Social-Media-Kampagne #WirfürHilfeleistende ins Leben gerufen und auch in den sozialen Medien wurden Werbebeiträge veröffentlicht. Um das Interesse der breiten Öffentlichkeit zu wecken, war es wichtig, authentische Botschaften zu vermitteln und durch Emotionen die Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema zu lenken. Models transportierten als Testimonials Botschaften wie „Ich habe eine andere Person verteidigt“oder „Ich habe bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet“(siehe Abbildung 1), außerdem wurde ein Interview mit einem echten Hilfeleistenden geführt und crossmedial aufbereitet. Durch einen Radiospot in einem der größten regionalen Radiosender konnte zusätzlich zu den jüngeren, digitalen Zielgruppen eine noch breitere Öffentlichkeit erreicht werden.

Social-Media-Kampagne #WirfürHilfeleistende | © UKBW
Abbildung 1: In der Social-Media-Kampagne #WirfürHilfeleistende setzte die UKBW auf Testimonials, emotionale Bildmotive und Aussagen. UKBW

Die zweite strategische Schiene der Kampagne fokussierte sich auf den persönlichen Kontakt zu Multiplikatoren wie der Polizei, der Feuerwehr oder den Rettungsdiensten, die nach Unfällen mit die Ersten am Unfallort sind. Die Rückmeldungen zur Kampagne in den persönlichen Gesprächen mit den Multiplikatoren fielen von Anfang an durchweg sehr positiv aus. Multiplikatoren brachten Informationen zur Kampagne in landesweite Gremiensitzungen ein, Flyer und Pressetext wurden in interne und externe Schulungsunterlagen und Präsentationen der Multiplikatoren integriert. Zusätzlich wurde die Kampagne #WirfürHilfeleistende in den sozialen Medien gepostet. Im Printbereich wurde die Kampagne über Anzeigen in Zeitschriften der Multiplikatoren und der Mitgliedsunternehmen der UKBW begleitet, um auch verstärkt Kommunen und deren Fachbereiche des Bevölkerungsschutzes zu erreichen. Auch hier: durchweg positive Rückmeldungen.

Social-Media-Kampagne #WirfürHilfeleistende
Social-Media-Kampagne #WirfürHilfeleistende  | © UKBW

Abbildungen 2 und 3: Die UKBW-Karte für Hilfeleistende wurde über Kooperationspartner wie die Feuerwehren und Rettungsdienste in ganz Baden-Württemberg verteilt. UKBW

Nach Berliner Vorbild: UKBW-Karte für Hilfeleistende

Der Fokus der Materialien lag darauf, Hilfeleistenden selbst oder Personen, die Hilfeleistende in einer Notsituation antreffen, zu vermitteln: Was muss ich tun, wenn beim Helfen etwas passiert? Im Zentrum der Kampagne stand deshalb neben der Information zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz die UKBW-Karte für Hilfeleistende (siehe Abbildungen 2 und 3). Impuls- und Ideengeber dafür war die Unfallkasse Berlin mit ihrer sogenannten Ersthelferkarte. Auch von der UKBW werden die Karten über Kooperationspartner wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste in ganz Baden-Württemberg verteilt. Für Veranstaltungen oder Schulungen bietet die UKBW zusätzlich einen Flyer mit einer Karte für Hilfeleistende zum Heraustrennen an (siehe Abbildung 4). Direkt nach der Kontaktaufnahme wurden von den Multiplikatoren rund 11.000 Karten und 6.500 Flyer vorbestellt.

Social-Media-Kampagne #WirfürHilfeleistende | © UKBW
Abbildung 4: Für Veranstaltungen und Schulungen bot die UKBW zusätzlich einen Flyer mit einer Karte für Hilfeleistende zum Heraustrennen an. UKBW

Fazit: Öffentliche Kampagne war ein voller Erfolg

Start der Kampagne war im Herbst 2020, die Auswertung dazu läuft derzeit noch. Insgesamt stellt die UKBW aber bereits fest, dass die persönlichen Gespräche, Reaktionen auf Posts, den Radiospot und Anzeigen das große Interesse am Thema belegen.Das bestätigen auch die aktuellen Zahlen: Stand April 2021 sind mehr als 40.000 Karten und rund 34.500 Flyer bestellt worden.

Weitere Informationen: www.ukbw.de/hilfeleistende

Mehr zum Thema: „reflektiert“, das Mitteilungsblatt der Unfallkasse Baden-Württemberg, Ausgabe 1/2020, S. 30–32

Weitere Artikel zu diesem Thema

Rehabilitation
Bei Hilfeleistung versichert – Ersthelferkarte informiert
Ersthelfende sind bei ihrer Hilfeleistung versichert. Dieser Schutz ist in der Bevölkerung immer noch zu wenig bekannt. Die Ersthelferkarte trägt dazu bei, Menschen unmittelbar nach der Hilfeleistung über ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu informieren.
Kirsten Wasmuth  •  Nil Yurdatap   •  Ausgabe 6/2021
lesen
Zur Sache
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser, Telearbeit, Homeoffice, mobile Arbeit, Coworking – die Begriffe können verwirren. Im Gegensatz zur Telearbeit sind Homeoffice und mobiles Arbeiten zwar nicht in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, trotzdem gelten natürlich auch für diese Arbeitsformen die Regelungen des Arbeitsschutzes.
Ausgabe 6/2021
lesen

Wie gefällt Ihnen die DGUV forum? Haben Sie Vorschläge für Verbesserungen?

Äußerst unzufrieden
Äußerst zufrieden