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Ausgabe 9/2022

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, auch in diesem Jahr stehen wir vermutlich vor einem Herbst, der erneut stärker von COVID-19 bestimmt sein wird.

Ein Rückblick auf die vergangenen Jahre zeigt, wie sehr die Pandemie sich auch auf die Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung ausgewirkt hat. Einige wenige Zahlen aus unseren jüngsten Geschäfts- und Rechnungsergebnissen reichen schon aus, um das zu verdeutlichen: In den Jahren 2020 und 2021 wurden mehr als 120.000 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt. Bei den gemeldeten Verdachtsanzeigen und anerkannten Fällen handelte es sich um die höchsten jemals registrierten Werte. Allein im ersten Halbjahr 2022 kamen dann noch einmal 75.341 weitere Anerkennungen einer Berufskrankheit aufgrund von COVID-19 hinzu. Die meisten Infektionen fanden im Gesundheitsdienst statt.

Auch pflegende Angehörige – Menschen, die sich meist ohne externe Hilfe um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern – litten stark unter den neuen Umständen, die die Pandemie mit sich brachte. 84 Prozent der pflegenden Angehörigen empfanden die Zeit der Pandemie als stark belastend. Sie befürchteten, selbst an COVID-19 zu erkranken, Spätfolgen zu erleiden oder im schlimmsten Fall die pflegebedürftige Person anzustecken. Infolgedessen entschieden sich 87 Prozent der pflegenden Angehörigen, Kontakte zu anderen Personen zu meiden. Dies führte dazu, dass das Empfinden von Einsamkeit der Betroffenen zunahm. Um einer solchen Situation vorzubeugen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten, ist es einerseits wichtig, die Angebotsinfrastruktur zu verbessern, und andererseits die Pflegehaushalte zu motivieren, vorhandene Hilfe anzunehmen.

Um einer abermaligen Zunahme der COVID-19-Infektionen vorzubeugen, gilt es auch in diesem Herbst erneut, die Infektionsschutzmaßnahmen sowohl in der Freizeit als auch am Arbeitsplatz gewissenhaft umzusetzen. Hierbei unterstützen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unternehmen und Bildungseinrichtungen zum Beispiel dabei, die Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bewährte Schutzmaßnahmen sind Impfungen, Abstand, Masken, Lüften, Testangebote und die Verringerung von Kontakten. Dies dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem der Mitmenschen.

Ihr

Dr. Stefan Hussy

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