Liebe Leserin, lieber Leser, kulturelle Diversität ist in der Arbeitswelt nicht neu. Menschen verschiedenster Nationalitäten und mit unterschiedlichen ethnischen Hintergründen arbeiten tagtäglich zusammen.
Ausgabe 4/2025
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Arbeitswelt stellt mit Blick auf den Arbeitsschutz nicht ausschließlich eine Herausforderung dar. Sie eröffnet auch Potenziale für die Förderung einer starken Präventionskultur, in der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten durch Vielfalt gestärkt wird.
Die Anwerbung von internationalen Fachkräften in der Pflege wird im Diskurs meist aus der Sicht der Arbeitgebenden oder im Gesamtkontext des Fachkräftemangels beleuchtet. In diesem Beitrag erhalten internationale Angestellte in anonymisierter Form selbst die Gelegenheit, ihre individuellen Erfahrungen zu schildern und somit Denkanstöße für neue Integrationskonzepte zu geben.
Welche interkulturellen Fragestellungen beschäftigen Unternehmen? Wie können die Unfallversicherungsträger und insbesondere Aufsichtspersonen hierbei unterstützen? Erfahrungen einer Aufsichtsperson.
Dieser Artikel beleuchtet, wie Migration nach Deutschland die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Betrieben beeinflusst. Darüber hinaus wird anhand eines Praxisbeispiels aus dem Bereich Qualifizierung aufgezeigt, wie Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräfte so geschult werden können, dass ihre Beratungskompetenz in diesem Themenfeld nachhaltig gestärkt wird.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) will mit der Kampagne „Gemeinsam stark“ die Selbstverwaltung stärken. Diese Kampagne soll die Bedeutung des Ehrenamtes verdeutlichen und neue Mitglieder ansprechen. Der Fokus liegt auf Aufklärung, Recruiting und Emotionalisierung, die Vorteile der Selbstverwaltung sollen für alle Beteiligten sichtbarer werden.
Spitzen der deutschen Sozialversicherung diskutieren in Brüssel über Alterssicherung, Arbeitsschutz und Arzneimittelversorgung – mit dem Ziel, den Dialog zwischen Berlin und Brüssel zu stärken.
Zahlt der Unfallversicherungsträger Leistungen nach Verkehrsunfällen mit Personenschaden und nimmt den Kfz-Haftpflichtversicherer in Regress gemäß § 116 Sozialgesetzbuch (SGB) X, werden Forderungen oft beglichen – teils nach Diskussionen über die Schadenshöhe. Doch Versicherer vermeiden es, eine feste Haftungsquote rechtsverbindlich anzuerkennen. Dies kann zu erheblichen Problemen führen.
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