Die Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit in Betrieben und Bildungseinrichtungen durchzusetzen
Anordnungen, Zwangs- und Bußgelder sind wichtige Instrumente, die einer Aufsichtsperson zur Verfügung stehen
Zwei separate Handlungshilfen (zurzeit in Druck) sollen das Buß- und Zwangsgeldverfahren bei den Unfallversicherungsträgern harmonisieren und sie bei der Einführung und Weiterentwicklung der Instrumente unterstützen