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Anna-Lena Koepke

Anna-Lena Koepke

VBG
Themenschwerpunkte
Recht
Regress nach §§ 110 Abs. 1, 111 SGB VII bei Verstößen gegen das JArbSchG

Ob ein Regress nach §§ 110 Abs. 1, 111 Sozialgesetzbuch (SGB) VII gegen einen haftungsprivilegierten Schädiger bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) möglich ist, ist bisher in der Rechtsprechung nicht geklärt. Diese Tatsache schließt einen Regress des Sozialversicherungsträgers nicht aus.

Anna-Lena Koepke   •  Ausgabe 9/2020
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