Die unterschiedlichen Versichertengruppen – Lehrende auf der einen, Lernende auf der anderen Seite – stellen ein spezielles Merkmal in Bildungseinrichtungen dar. Aber auch die Einrichtungen selbst, mit ihren verschiedenen Aufträgen, weisen Besonderheiten auf, die es bei der Präventionsarbeit zu berücksichtigen gilt.
Die Überwachung in Bildungseinrichtungen durch die Unfallversicherungsträger stellt eine wesentliche Grundlage dar, um sichere Rahmenbedingungen für das tägliche Arbeiten, Lehren und Lernen zu schaffen. Die Bedeutung der weiteren Präventionsleistungen, insbesondere der Beratung, zeigt der Beitrag am Beispiel „Kindertageseinrichtung“ auf.
Bildungseinrichtungen besitzen die große Chance, Menschen schon in jungen Jahren mit den Konsequenzen des Klimawandels und den Aspekten der Nachhaltigkeit vertraut zu machen. Sie können damit ein Bewusstsein für den Wert des Lebensraums und die Auswirkungen des eigenen Handelns schaffen. Hier können die Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer Präventionsarbeit anknüpfen.
Die Einführung der Schüler-Unfallversicherung (SUV) im Jahr 1971 hat bei den Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden zu gravierenden Veränderungen geführt, denn der Kreis der gesetzlich unfallversicherten Personen wurde quasi über Nacht bundesweit um rund zwölf Millionen Menschen erweitert. Dies stellte auch die Präventionsabteilungen vor besondere Herausforderungen.
Sport in der Schule ist vielfältig. Neben dem Unterrichtsfach Sport werden außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, Arbeitsgemeinschaften, Pausensport, Schulsportwettbewerbe, Sportfeste und unterschiedlichste Angebote im Rahmen des Ganztags vorgehalten. Neben dem eindeutig zugewiesenen Aspekt der Gesundheitsförderung bedeutet der Schulsport aber auch ein erhöhtes Risiko an Unfällen und damit verbunden Verletzungen.