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Dr. Carsten Fritz

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Themenschwerpunkte
Forschung
Wissenschaftliche Begründung zum Thema Lungenkrebs durch Passivrauchen

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, „Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz“ als neue Berufskrankheit in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufzunehmen.

Dr. Carsten Fritz   •  Ausgabe 1/2020
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