Neben der Diagnose einer klar definierten Erkrankung ist das Vorliegen einer relevanten Einwirkung am Arbeitsplatz eine entscheidende Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit. Daher fördern die Unfallversicherungsträger kontinuierlich die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im BK-Verfahren.
Ein neues Seminarkonzept der DGUV soll helfen, die Qualifizierung der mit der Ermittlung von Berufskrankheiten (BK) betrauten Beschäftigten der Unfallversicherungsträger zu verbessern. Das Konzept umfasst ein Grundlagenseminar sowie BK-spezifische Aufbauseminare und gewährleistet somit einen je nach Vorwissen der Teilnehmenden maßgeschneiderten Wissenstransfer.
Eine neue Handlungsempfehlung zur Individualprävention bei arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) wurde von Fachleuten der Unfallversicherungsträger, DGUV, BG Kliniken und Wissenschaft erarbeitet, um bestehende IP-MSE-Programme zu vereinheitlichen, weiterzuentwickeln und weiteren betroffenen Berufs- und Tätigkeitsgruppen zugänglich zu machen.
Im Rahmen der 8. BK-Qualitätssicherungstage widmeten sich Führungskräfte der Unfallversicherungsträger in einem Workshop häufig auftretenden Problemkonstellationen in der Berufskrankheitenpraxis. Die identifizierten Lösungsansätze sowie der konkrete Bedarf an Handlungshilfen für bestimmte Berufskrankheiten fließen nun in die zukünftige Arbeit der AG „BK-Einwirkung“ ein.
Ende des vorigen Jahres ist die neue Handlungsempfehlung „Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“ von der DGUV veröffentlicht worden. Sie fasst sowohl die juristisch relevanten Rahmenbedingungen als auch die von den Unfallversicherungsträgern entwickelten, einheitlichen Qualitätsstandards und Werkzeuge für die Ermittlung der geforderten Einwirkung sowie deren Bewertung im Berufskrankheitenverfahren zusammen.