Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten bei der Arbeit
Die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten sowie die Aufsichts- und Organisationsverantwortung gehören zu den grundlegenden Aufgaben einer Führungskraft. Besonders wichtig ist es, Veränderungen im Leistungs- und Sozialverhalten zu erkennen, um frühzeitig und zielgerichtet zu handeln.
Dr. Fritzi Wiessmann
• Ausgabe 11/2021