30 km/h innerorts als Regelgeschwindigkeit – Sicherheitsaspekte einer Debatte
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wurde 1957 in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Zuvor konnte man beliebig schnell fahren. Welches Potenzial würde eine erneute Anpassung mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zur Vision Zero bieten?
Dr. Jürgen Wiegand
• Ausgabe 4/2024