Der Wandel der Arbeitswelt führte bereits in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Bedarf an neuen Themen der Betriebsberatungen, die nach der DGUV Vorschrift 2 durchgeführt werden. Die Neufassung der Vorschrift greift diesen neuen Beratungsbedarf auf und schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass die passenden Berufsgruppen ebenfalls legal Betriebsberatungen durchführen können.
Ziel der Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 ist die Verbesserung der betrieblichen Betreuung. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Anpassungen für eine verständlichere, zielgerichtetere und modernere Vorschrift vorgestellt. Diese Klarstellungen helfen bei der rechtssicheren Umsetzung der DGUV Vorschrift 2.
Die Rolle der Unfallversicherungsträger in der Prävention und die der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (ASV) unterscheiden sich stark – auch hinsichtlich Struktur, Ausstattung und Unabhängigkeit vor Einflussnahme. Obwohl die Schnittmenge beider Institutionen selbst bei der Überwachung der Betriebe klein ist, ergänzen sich die Akteure und machen die Überwachung effektiv.
Schon jetzt ist absehbar: Für Beschäftigte, die im Büro arbeiten, hat sich mit der Einführung des Homeoffice die Arbeitswelt verändert. Was wird bleiben, wenn die Pandemie vorüber ist? Eine Bestandsaufnahme und ein Ausblick.
Aktuell gibt es Diskussionen über eine Erweiterung des Aufgabenspektrums von Aufsichtspersonen (AP) dahingehend, dass sie im Rahmen ihrer Besichtigungen auch zu den Leistungen des eigenen Unfallversicherungsträgers und der Sozialversicherung allgemein beraten sollen. Dieser Beitrag setzt sich mit dem Spannungsfeld der AP zwischen Überwachung und einer solchen Lotsenfunktion auseinander.
Gewalt, Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz beeinträchtigen die Gesundheit, das Betriebsklima und die Produktivität. Eine gute Organisation der Arbeit kann dagegen helfen. Die DGUV hat hierzu eine Handlungsanleitung für Betriebe erstellt.