Versicherungsschutz bei gewaltsamen Auseinandersetzungen
Ein Arbeitsunfall ist als Unfall einer versicherten Person infolge der versicherten Tätigkeit definiert. Unter welchen Bedingungen können tätliche Auseinandersetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden? Eine Annäherung in Beispielen.
Eberhard Ziegler
• Ausgabe 3/2023