Neben der Diagnose einer klar definierten Erkrankung ist das Vorliegen einer relevanten Einwirkung am Arbeitsplatz eine entscheidende Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit. Daher fördern die Unfallversicherungsträger kontinuierlich die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im BK-Verfahren.
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