Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters als „Wie-Berufskrankheit“
Das Bundessozialgericht hat faktisch eine neue Berufskrankheit (BK) – die PTBS für Rettungssanitäter und -sanitäterinnen – eingeführt. Weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch sein Beratungsgremium, der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“, hatten bisher neue medizinische Erkenntnisse für die Einführung dieser BK festgestellt.
Martin Forchert
• Ausgabe 9/2024