Versicherungsschutz für Blutspendende
Für medizinische Studien, die nicht der Arzneimittelzulassung dienen, ist der Abschluss einer Probanden- oder Wegeunfallversicherung möglich, aber nicht vorgeschrieben. In den Patienteninformationen findet sich daher regelmäßig der Hinweis auf einen „gegebenenfalls bestehenden“ gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Blutspende zum Zweck der medizinischen Forschung.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. rer. medic. Erik Hahn
• Ausgabe 3/2025