Das BEM zwischen Unternehmenskultur und Arbeitsrecht
Ziel des BEM-Verfahrens ist es, durch eine geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden langfristig zu erhalten. Die Rechtsprechung hat das BEM-Verfahren als einen ergebnisoffenen Suchprozess bezeichnet. Wie kann dieser Prozess rechtskonform ausgestaltet werden?
Prof. Dr. Katrin Kanzenbach
• Ausgabe 6/2024