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Prof. Dr. Laurenz Mülheims

Prof. Dr. Laurenz Mülheims

Hochschule Bonn Rhein Sieg
Themenschwerpunkte
Recht
Wheelie oder nicht Wheelie, das ist hier die Frage

Ein Bauleiter, der auf dem Weg vom Büro zu einer nahe gelegenen Baustelle mit seinem Motorrad während des Fahrens auf nur einem Reifen verunglückt, steht gemäß § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich hierbei um einen „absichtlichen Wheelie“ gehandelt hat.

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 11/2022
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Recht
Hören und Nachdenken

Eine Fahrdienstleiterin für die Deutsche Bahn, die aufgrund einer Weisung ihres Arbeitgebers ihren Dienst nicht ohne Ersatzbatterien für ihr Hörgerät antreten darf und ihren Arbeitsweg zwecks Kaufs von Ersatzbatterien beim Gehörakustiker unterbricht, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 7-8/2022
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Recht
Wehren erlaubt

Es besteht ein auch im Rechtsstaatsprinzip begründetes Bedürfnis, den Sozialversicherungsträgern ungeachtet ihrer fehlenden eigenen Grundrechtsfähigkeit die Möglichkeit einzuräumen, im Interesse der Gesamtheit ihrer Mitglieder eine gerichtliche Prüfung gesetzlicher Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung herbeizuführen.

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 5/2022
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Recht
Der Faktor Vernunft

Wendet eine Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem Pkw wegen Kreislaufbeschwerden und fährt zurück nach Hause, steht dies unter Unfallversicherungsschutz. Fährt sie jedoch zu einem Arzt, steht dies nicht unter Unfallversicherungsschutz.

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 1-2/2022
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Recht
Unfallversicherungsschutz im Homeoffice – Gestern ist nicht heute

„Ein Arbeitsunfall [im Homeoffice] liegt mangels Unfallkausalität nicht vor, wenn sich im rein persönlichen Wohnbereich des Versicherten ein Unfall ereignet, dessen wesentliche Ursache eine spezifische Gefahr der eigenen Häuslichkeit ist.“

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 11/2021
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Recht
Wer macht was? Ein Richter ärgert sich

„Das Gericht überprüft die Entscheidung der Verwaltung von Amts wegen und ‚ersetzt‘ hierbei nicht die fehlende Sachverhaltsaufklärung.“ „Im Zuge der Gewaltenteilung ist es eine wichtige Aufgabe der Gerichte, auch die Verwaltungspraxis auf verfahrensrechtliche und tatsächliche Fehler hin zu überprüfen und im Rahmen der geltenden Gerichtsordnungen zu handeln.“

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 9/2021
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Recht
Der Alltag kommt auch von außen

„… denn für den Unfallbegriff ist nicht konstitutiv, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen vorliegt. Vielmehr genügt als von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis auch ein alltäglicher Vorgang, so dass ein Unfall auch dann vorliegt, wenn durch bloße Wahrnehmungen (Sehen, Hören, Schmecken, Ertasten, Riechen) sich der physiologische Zustand des Verletzten ändert.“

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 6/2021
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Recht
(K)eine fiktive Klagerücknahme

Als Nichtbetreiben eines Verfahrens kann es nicht angesehen werden, dass Prozessbevollmächtigte einer Klägerin die vor der Gewährung von Akteneinsicht wiederholt vom Gericht angeforderte Prozessvollmacht nicht vorlegen.

Prof. Dr. Laurenz Mülheims   •  Ausgabe 3/2021
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