Wegfall des Unterlassungszwangs – Auswirkungen auf die berufsbedingten Hauterkrankungen
Zum Jahresbeginn 2021 entfiel der Unterlassungszwang, der bisher eine Voraussetzung zur Anerkennung verschiedener Berufskrankheiten (BK) war. Das betrifft auch die BK-Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“. Es ist zu erwarten, dass sich hierdurch auch Konsequenzen für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Aspekte beruflich bedingter Hauterkrankungen ergeben.
Prof. Dr. med. Thomas Brüning • Dr. med. Michal Robert Gina • Dr. med. Christian Eisenhawer • Prof. Dr. Manigé Fartasch
• Ausgabe 5/2021