Langfristige Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen können sich negativ auf die Genesung und Arbeitsfähigkeit auswirken. Bislang ist die strukturierte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben jedoch kein etablierter Bestandteil von Psychotherapien. Ein neuer psychotherapeutischer Ansatz zur erfolgreichen Rückkehr an den Arbeitsplatz wird vorgestellt.
Rehabilitation
Individual Placement and Support (IPS) ist ein wirksamer Ansatz zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung psychisch erkrankter Menschen. IPS fokussiert den hohen Bedarf eines frühen Beginns der (Wieder-)Eingliederung und einer individualisierten, langfristigen Begleitung am Arbeitsplatz. IPS funktioniert auch in Deutschland und bringt psychisch erkrankte Menschen erfolgreich in Arbeit.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bietet neue Perspektiven am Arbeitsplatz sowohl für Beschäftigte mit Schwerbehinderung als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Mit dem Einsatz von KI-basierten Assistenzdiensten in der beruflichen Rehabilitation gehen unterschiedliche Fragen einher. Diese werden im Forschungsprojekt KI.ASSIST praxisnah diskutiert und beantwortet.
Reha-Management in der Corona-Pandemie. Wie soll das funktionieren? Was ist möglich? Kreativität war gefragt. Ein Bericht aus dem Alltag von Reha-Managerinnen und Reha-Managern der BGN.
Vor knapp 100 Jahren ist das D-Arzt-Verfahren installiert worden. Seitdem müssen Beschäftigte, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, zunächst eine Fachärztin oder einen Facharzt zurate ziehen, die von der DGUV zugelassen sind.
Die Einführung und Umsetzung der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren im Ausland ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Das Projekt „Reha in Polen“ zeigt seit einer Dekade, wie dies gelingen kann.
Thilo Klaaßen war 19 Jahre alt, als er während seiner Ausbildung zum Maurer einen schweren Arbeitsunfall erlitt. Sein Beispiel zeigt, wie durch das Zusammenwirken aller Beteiligten, neueste prothetische Versorgungsmöglichkeiten sowie durch eigenes Engagement und Willensstärke der Weg in eine inklusive Arbeitswelt gelingen kann.
Ersthelfende sind bei ihrer Hilfeleistung versichert. Dieser Schutz ist in der Bevölkerung immer noch zu wenig bekannt. Die Ersthelferkarte trägt dazu bei, Menschen unmittelbar nach der Hilfeleistung über ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu informieren.
„Sie sind die Ersten, die bei einem Unfall oder körperlichen Angriff zur Stelle sind: Menschen, die Erste Hilfe leisten oder beherzt eingreifen, um andere in einer Notsituation zu retten oder zu schützen.“ Mit diesem Satz startete die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in eine Informationskampagne, die neben der wichtigen Rolle von Hilfeleistenden auch deren Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung in den Mittelpunkt stellte.
Zum Jahresbeginn 2021 entfiel der Unterlassungszwang, der bisher eine Voraussetzung zur Anerkennung verschiedener Berufskrankheiten (BK) war. Das betrifft auch die BK-Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“. Es ist zu erwarten, dass sich hierdurch auch Konsequenzen für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Aspekte beruflich bedingter Hauterkrankungen ergeben.