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Ausgabe 10/2024

Arbeitsschutz in Zeiten des Wandels

Gefährliche Stoffe, KI, Telearbeit: Noch ist die neue Kommission nicht im Amt, doch zentrale Initiativen nehmen bereits Form an – von neuen Expositionsgrenzwerten bis zum Recht auf Nichterreichbarkeit. Der Arbeitsschutz bleibt auf der europäischen Agenda.

Die neue Europäische Kommission ist zwar noch nicht im Amt, aber erste Details zu anstehenden Initiativen sind schon bekannt. Diese wurden von den scheidenden Kommissarinnen und Kommissaren im „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027“ und der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ angekündigt und später in den politischen Leitlinien für ihre zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen teilweise aufgegriffen.

Aber erst einmal der Reihe nach. Mitte Juli 2024 präsentierte von der Leyen ihre Pläne für die nächsten fünf Jahre vor dem Europäischen Parlament. Arbeitsschutz wurde nur am Rande erwähnt. Was jedoch nicht heißt, dass das Thema in den kommenden Jahren für die Europäische Kommission an Bedeutung verliert. Ganz im Gegenteil. Die sechste Änderung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD), die sich unter anderem mit Expositionsgrenzwerten für Kobalt befasst, steht schon in den Startlöchern. Und auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sammelte über den Sommer Feedback ein zu weiteren Stoffen, für die sich neue Regelungen zu Expositionsgrenzen in den CMRD-Paketen sieben bis neun wiederfinden werden. Ein besserer Schutz für Beschäftigte vor dem Kontakt mit gefährlichen Stoffen steht also weiterhin weit oben auf der EU-Agenda.

Ebenso wird es in der europäischen Chemikalienpolitik weitergehen. Die Reform „Ein Stoff, eine Bewertung“, die schnellere Verfahren und mehr Effizienz in den EU-Agenturen verspricht, wird weiter vorangetrieben. Dabei gilt es vor allem, die ECHA mit genügend personellen und finanziellen Kapazitäten auszustatten, damit die neuen Aufgaben umgesetzt werden können. Dies ist nicht nur ein Anliegen der deutschen Sozialversicherung, auch der Rat der Europäischen Union fordert stabile Ressourcen und ausreichende Kapazitäten für die Ausschüsse der ECHA. Außerdem wird die Überarbeitung der REACH-Verordnung, die sich mit der Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien befasst, mit Spannung erwartet. Alle Ankündigungen verliefen bis jetzt ins Leere. Dass die Reform kommt, steht jedoch nicht infrage. Von der Leyen verspricht ein Paket für die chemische Industrie, das einerseits darauf abzielt, REACH zu vereinfachen, und andererseits Klarheit in Bezug auf Ewigkeitschemikalien schafft. Die Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) beschäftigen die EU schon seit dem vergangenen Jahr, da Deutschland und vier weitere Mitgliedstaaten eine Beschränkung von PFAS durch die ECHA prüfen lassen.

Neben den Neuerungen im Chemikalienbereich macht auch die Digitalisierung weitere Aktualisierungen im Arbeitsschutz erforderlich. Vor allem das Recht auf Nichterreichbarkeit und Maßnahmen im Bereich der Telearbeit wurden in der Vergangenheit viel diskutiert. Beides steht in engem Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Beschäftigten. Prävention ist bei diesem Thema das A und O. Erste Schritte wurden schon eingeleitet, da sich die Europäische Kommission zum Recht auf Nichterreichbarkeit und der Telearbeit im Austausch mit den europäischen Sozialpartnern befindet. Andere Maßnahmen wie ein Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) befinden sich in der Umsetzung. Dadurch sollen Risiken bestimmter KI-Systeme, die zum Beispiel im Personalmanagement eingesetzt werden, eingedämmt werden. Die Modernisierungswelle wird auch in den nächsten Jahren keinen Halt machen. Denn EU-Arbeitsschutzvorschriften müssen kontinuierlich in Einklang mit der Digitalisierung und dem grünen Wandel gebracht werden. Dies trifft vor allem auf die Arbeitsstättenrichtlinie und die Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten zu, für die Änderungen angekündigt wurden.

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