Eine COVID-19-Erkrankung kann je nach Kontext der Infektion eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall sein. Die Unfallversicherung bietet in Fällen mit schweren oder lang andauernden Verläufen eine individuelle Betreuung durch das Reha-Management an. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln.
Belgien hat im ersten Halbjahr 2024 den Vorsitz im Rat der EU übernommen und gestaltet in dieser Rolle aktiv die europäische Agenda. Besonders im Fokus stehen soziale Themen wie Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und mentale Gesundheit.
Die vom Bundesgerichtshof (BGH) formulierten Definitionen zum Haftungsprivileg bei gemeinsamer Betriebsstätte gemäß § 106 Abs. 3 Variante 3 SGB VII sind sehr komplex. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die BGH-Definition präzisiert. Es hat festgelegt, welche Teile der BGH-Definition stets Voraussetzung für das Haftungsprivileg sein müssen und welche nur als zusätzliche Einschränkungen gelten.
Aktuelle Personalmeldungen
Liebe Leserinnen, liebe Leser, Berufskrankheiten (BK) gehören zu den komplexesten Themen, mit denen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sich auseinandersetzen.
Wegen ihrer Komplexität gehört die Bearbeitung von Meldungen auf Verdacht einer Berufskrankheit und den daraus resultierenden Leistungsansprüchen zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein neues Seminarkonzept der DGUV soll helfen, die Qualifizierung der mit der Ermittlung von Berufskrankheiten (BK) betrauten Beschäftigten der Unfallversicherungsträger zu verbessern. Das Konzept umfasst ein Grundlagenseminar sowie BK-spezifische Aufbauseminare und gewährleistet somit einen je nach Vorwissen der Teilnehmenden maßgeschneiderten Wissenstransfer.
Bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie spielte die breite Immunisierung der Bevölkerung durch Impfungen eine wesentliche Rolle. Zahlen zeigen, dass die verwendeten Impfstoffe als sicher eingestuft werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft sorgfältig jeden Fall möglicher Komplikationen einer Impfung, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen könnte.
Bisher ermöglichte die Effektive Lärmdosis (ELD) eine verbesserte Beurteilung der Krankheitsentwicklung im Verhältnis zur Exposition sowie eine vergleichende Einschätzung bei der Expositionsbeurteilung unterschiedlicher Arbeitsanamnesen. Anhand neuer Tabellen ist es nun möglich, festzustellen, ob eine Einwirkung eine Gefährdung im Sinne der BK-Nr. 2301 darstellt.
Auch 30 Jahre nach dem Asbest-Verwendungsverbot in Deutschland ist die Zahl der jährlich neu als Berufskrankheit anerkannten Mesotheliome weiterhin auf einem hohen Niveau. Um die Expertise zur Mesotheliombehandlung zu fördern und betroffene Versicherte zu unterstützen, wurden zielgerichtete Maßnahmen durch die DGUV-Projektgruppe Mesotheliomtherapie initiiert.