„Uns wird es schon nicht treffen“ – mit dieser Grundeinstellung wiegen sich viele Unternehmen in trügerischer Sicherheit. Unwetterlagen, Hackerangriffe, Pandemien, Stromausfälle oder Sabotageakte können Betriebe jäh vor große Herausforderungen stellen. Der VBG-Leitfaden „Umgang mit Bedrohungen und Notfällen“ hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen damit umzugehen.
Vom 24. bis 27. Oktober 2023 findet der 38. A+A Kongresses in Düsseldorf statt. Der A+A Kongress wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e. V. (Basi) organisiert. Basi-Geschäftsführer Dr. Christian Felten gibt im Interview einen Ausblick auf die drei Schwerpunkte: Klimawandel, Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Auf dem Weg zum Briefkasten zu dem Zweck, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu versenden, befinden sich Beschäftigte auf einem versicherten Betriebsweg. Dem Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen der Behandlungskosten nach einem Sturz steht auch die bestandskräftige Ablehnung eines Arbeitsunfalls durch den Unfallversicherungsträger nicht entgegen.
Die Entwicklung eines Führungsleitbildes bietet für Organisationen die Möglichkeit, sich mit eigenen Werten auseinanderzusetzen: kurz gefasst mit der Organisationskultur, die sich auch in der Führungskultur widerspiegelt. Leitbilder können nach innen und außen positive Wirkung entfalten. Dabei sollten Stolpersteine beachtet werden.
Der Mensch im Mittelpunkt und eine langfristige Strukturanpassung als Ziel – „Tennis für Alle“ will den Sport für mehr Teilhabe von Spielerinnen und Spielern mit Behinderung öffnen. Seit über zehn Jahren werden Trainings und Turniere ausgerichtet, Vereine, Verbände sowie Trainerinnen und Trainer geschult und so die deutsche Tennislandschaft inklusiver gemacht.
Wie können Hochschulen den gesetzlich verankerten Teilhabeanspruch von Menschen mit Behinderung umsetzen? Nachteilsausgleiche und Beauftragte, die die betroffenen Studierenden begleiten, sind wichtige Maßnahmen.
Der Artikel fokussiert eine selten thematisierte Behandlungsphase der Traumarehabilitation. Die Rehabilitation verläuft in verschiedenen Phasen, nach Beendigung der arbeitstherapeutischen Rehaphase E und Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit in alter Tätigkeit stellt sich die Frage, inwieweit im Kontext der Nachsorge Rehabilitationsinhalte fortgeführt werden sollten.
Teilungsabkommen – ist das nicht ein „alter Hut“? Kann es hier noch Überraschungen und damit interessante zu besprechende Entscheidungen geben? Drei aktuelle zweitinstanzliche Entscheidungen zeigen, dass die erste Frage zu verneinen, die zweite Frage aber zu bejahen ist.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) setzt sich dafür ein, dass Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Einer der Leuchttürme des BGW-Engagements ist eine Kooperation mit Special Olympics Deutschland (SOD). Das Ziel: Mehr Teilhabe und Anerkennung durch Sport und Präventionsangebote bekannter machen.
Personen mit Einschränkungen durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nehmen häufig nicht an sportlichen Aktivitäten teil. Der im Modellvorhaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eingesetzte Sportcoach soll dabei helfen, ein individuell angepasstes Bewegungs- oder Sportangebot zu finden.