„Die Selbstverwaltung muss ins Grundgesetz“
Am 4. Dezember hat die Mitgliederversammlung der DGUV ein Positionspapier mit Maßnahmen zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung beschlossen. Die Vorstandsvorsitzenden der DGUV, Herr Volker Enkerts (VBG) und Herr Hans-Peter Kern (BG ETEM), stellen die wichtigsten Vorschläge vor.
Im Positionspapier setzt sich die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung dafür ein, der Sozialen Selbstverwaltung Verfassungsrang zu verleihen. Was sind die Gründe hierfür und was könnte eine Selbstverwaltung mit Verfassungsrang bewirken?
Volker Enkerts: Um der Selbstverwaltung einen möglichst großen Gestaltungsspielraum einzuräumen und sie vor übermäßiger politischer Einflussnahme zu schützen, bedarf es einer verfassungsrechtlichen Garantie der Selbstverwaltung für die Sozialversicherungsträger. Die eigenverantwortliche Mitwirkung der Versicherten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollte verfassungsrechtlich gewährleistet sein.
Hans-Peter Kern: Jedem einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sollte es möglich sein, sich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen unzulässige Eingriffe in das Recht der Selbstverwaltung wirksam zur Wehr zu setzen. Dieses Recht muss geschaffen werden. Daher fordern wir, klarzustellen, dass den Trägern der Sozialversicherung der Rechtsweg gegen Akte anderer Träger hoheitlicher Gewalt eröffnet ist, soweit die von ihnen treuhänderisch wahrgenommenen Interessen oder Rechte ihrer Mitglieder betroffen sind. Die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde ist auch in ihrer Wirkung auf den Stellenwert der Sozialen Sicherung und auf das Ansehen der Selbstverwaltung in der Gesellschaft nicht zu unterschätzen.
Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter haben sich im Positionspapier für die Ausweitung ihrer Kompetenzen ausgesprochen. In welchen Bereichen müssen diese ausgeweitet werden und warum?
Hans-Peter Kern: Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Vergleich zu anderen Zweigen der Sozialen Sicherung in Bezug auf ihre Kompetenzen gut aufgestellt. Wir entscheiden beispielsweise über den Beitragssatz sowie die Gefahrklassen für die bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Gewerbezweige. Dennoch: Es bleibt Luft nach oben.
Volker Enkerts: Konkret plädieren wir für mehr Autonomie im Bereich der Rehabilitation, für eine Erweiterung des Entscheidungsspielraums der Widerspruchsausschüsse und eigenständiges Wirtschaften nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bereich der Verwaltung. Diese Kompetenzen müssen zunächst erweitert und dann auch sichtbar gemacht werden.
Nur wenn ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung ihre Entscheidungs-, Handlungs- und Gestaltungsspielräume erkennen können, werden sie sich engagieren. Ferner beeinflussen die Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten von Ämtern ihre Attraktivität. Das hat wiederum hohe Relevanz für die Nachwuchsgewinnung und das Interesse der Bevölkerung für die Sozialwahlen. Denn Interesse besteht vor allem für die Dinge, bei denen die Menschen mitwirken können oder einen konkreten Nutzen für sich und andere sehen.
Die Soziale Selbstverwaltung ist ein Strukturelement der SozialenSicherung und dennoch in großen Teilen der Bevölkerung nicht bekannt. Woran liegt das und welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um einen größeren Bekanntheitsgrad zu erreichen?
Volker Enkerts: Die Unfallzahlen sind aufgrund der guten Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger seit Jahren rückläufig. Oft kommen die Menschen mit der gesetzlichen Unfallversicherung erst nach einem Unfall oder dem Auftreten einer berufsbedingten Erkrankung in Kontakt und lernen ihren Mehrwert kennen. Die Soziale Sicherung muss aber so früh wie möglich in das Bewusstsein der Menschen Eingang finden. Daher plädieren wir dafür, junge Menschen bereits im Schulalter über die gesetzliche Unfallversicherung und die Rolle der Selbstverwaltung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland zu informieren und unsere Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren.
Hans-Peter Kern: Tue Gutes und rede darüber! Wir müssen vermitteln, was die gesetzliche Unfallversicherung für die Menschen tut und in welchen Bereichen die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter mitwirken – sowohl in der Prävention von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen als auch nach dem Eintreten eines Schadenfalls in der Rehabilitation. Wichtig ist, dass die Kommunikation zeitgemäß und adressatengerecht ist. So kann insbesondere jüngeren Menschen aufgezeigt werden, wie einflussreich und gestalterisch Selbstverwaltung sein kann – auch mit dem Ziel, sie für die Arbeit der Selbstverwaltung zu begeistern.
Das Positionspapier spricht sich für den Erhalt der Friedenswahlen in der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Welchen Mehrwert bieten Friedenswahlen?
Hans-Peter Kern: Den Sozialwahlen in der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine wichtige Handlung vorgeschaltet: Die Vorbereitung von gemeinsamen Wahllisten in einem umfangreichen Abstimmungs- und Aushandlungsprozess. An dessen Ende steht stets eine ausgewogene Wahlliste.
Volker Enkerts: Nur wenn der Einigungsprozess der Sozialpartner erfolgreich ist, kommt es zu Friedenswahlen. Diese vermeiden unnötigen Aufwand und sind wirtschaftlich. Die Wahllisten stellen eine ausgewogene Repräsentation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Versicherten, der Branchen sowie der Geschlechter in den Gremien der Selbstverwaltung sicher. Friedenswahlen haben sich bewährt und tragen zum Gelingen der Arbeit in der paritätischen Selbstverwaltung wesentlich bei.
Das Interview führte Dr. Anna Kavvadias.