Ab Januar 2026 erscheint die DGUV forum 6 Mal pro Jahr, jeweils in den geraden Monaten.
Ausgabe 1/2026

Sicherer Umgang mit Multikoptern im gewerblichen Einsatz

In vielen Branchen sind unbemannte Luftfahrtsysteme heute unverzichtbare Helfer. Sie ermöglichen Inspektionen, Vermessungen und Überwachungen, die früher riskant, teuer oder schlicht unmöglich waren. Mit der wachsenden Verbreitung steigen auch die Anforderungen an Sicherheit und Professionalität beim Multikopterflug.

Key Facts

  • Der gewerbliche Multikoptereinsatz unterliegt strengen EU-Vorschriften – Sicherheit, Genehmigungen und Schulungen sind gesetzlich verpflichtend
  • Arbeitssicherheit beginnt bei der Einsatzplanung: Gefährdungsbeurteilung, Wartung und klare Teamkommunikation sind entscheidend
  • Gut geschulte Pilotinnen und Piloten und gelebte Sicherheitskultur erhöhen Effizienz und senken Unfallrisiken dauerhaft

Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten werden Multikopter (Drohnen) zunehmend für die unterschiedlichsten gewerblichen Zwecke genutzt. Insbesondere die einfache Handhabung, unterschiedlichste Bauformen, Verfügbarkeit, moderne Navigationstechnik sowie relativ niedrige Anschaffungs- und Betriebskosten machen ihre Anwendung so attraktiv. Multikopter können herkömmliche Arbeitsmittel ersetzen und erschließen vollkommen neue Anwendungsmethoden beziehungsweise Verfahren.

Die DGUV Information 208-058 „Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)“[1] wird momentan überarbeitet und an die veränderten Rechtsgrundlagen angepasst. Sie stellt die neue Technik vor, gibt Hinweise zu deren Anwendungsmöglichkeiten sowie gesetzlichen Grundlagen und soll dazu beitragen, Risiken beim Betrieb von Multikoptern zu minimieren. In den Anlagen finden sich auch eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung und eine Musterbetriebsanweisung für den Umgang mit Multikoptern.

Rechtliche Grundlagen: Wer darf was?

Der gewerbliche Betrieb von Multikoptern ist rechtlich streng geregelt. Grundlage ist die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947[2] sowie die ergänzende Delegierte Verordnung (EU) 2019/945[3]. Sie definieren drei Betriebsarten:

  • Offener Betrieb: Geringes Risiko, keine Einzelgenehmigung erforderlich, jedoch Gewichtsbeschränkungen (bis 25 Kilogramm) und Abstandspflichten zu Personen.
  • Spezieller Betrieb: Mittleres Risiko, Betriebsgenehmigung erforderlich; eine Risikoanalyse (Specific Operations Risk Assessment, SORA) ist Pflicht.
  • Zulassungspflichtiger Betrieb: Hohes Risiko, vergleichbar mit bemannter Luftfahrt, zum Beispiel Transport von Menschen oder gefährlichen Gütern.

Wichtig: Gewerbliche Multikopterpilotinnen und -piloten benötigen einen Kompetenznachweis (A1/A3 oder A2). Außerdem muss jedes Unternehmen eine Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG[4] vorweisen können. Verstöße können Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Begriffsklärung

UAS (Unmanned Aircraft System) ist der Oberbegriff für das gesamte System (Fluggerät plus Bodenstation etc.), Drohne ist der allgemeine Begriff für das Fluggerät selbst und Multikopter beschreibt eine spezifische Bauform mit mehreren Rotoren. Während „Drohne“ umgangssprachlich oft verwendet wird, ist „UAS“ der präzisere und in der EU-Gesetzgebung verwendete Begriff. Das DGUV-Sachgebiet „Postsendungen“ hat sich bei der Überarbeitung seiner Publikationen auf den Begriff „Multikopter“ festgelegt.

Wichtige Rechtsquellen:

  • EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • EU-Delegierte Verordnung (EU) 2019/945
  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 
  • Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §§ 21a–21k
  • DGUV Information 208-058 „Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)“

Arbeitssicherheit beginnt vor dem Start

Ein sicherer Multikoptereinsatz beginnt lange vor dem Abheben. Planung und Gefährdungsbeurteilung sind zentrale Bausteine der Arbeitssicherheit.

  • Gefährdungsbeurteilung: Jede Einsatzumgebung birgt Risiken – etwa Hindernisse, Windböen, Magnetfelder oder Funkstörungen. Auch Dritte (Fußgänger, Fahrzeuge, Tiere) müssen berücksichtigt werden.
  • Flugplanung: Digitale Luftraumkarten und Apps wie Droniq, AirMap oder Dronedesk helfen, Flugverbotszonen zu erkennen und Genehmigungen einzuholen.
  • Kommunikation im Team: Pilot und Pilotin, Beobachterinnen und Beobachter sowie Einsatzleitung sollten klare Rollen haben. Absprachen verhindern Missverständnisse – besonders bei gleichzeitigen Einsätzen mehrerer Systeme.
  • Notfallmanagement: Verfahren für technische Defekte, Signalverlust oder Abstürze müssen schriftlich festgelegt sein. Dazu gehören Notfallkontakte, Landebereiche und Erste-Hilfe-Ausrüstung.

PRAXISTIPP: Checkliste vor dem Flug

  • Akku und Sensoren geprüft?
  • Software-Updates installiert?
  • Start- und Landefläche abgesichert?
  • Wetter- und Sichtbedingungen geeignet?
  • Sicherheitsabstände eingehalten?

Eine solche Checkliste sollte fester Bestandteil der Betriebsroutine sein – sie schützt Mensch, Material und Reputation.

Technische Sicherheit

Multikopter sind komplexe Arbeitsmittel – und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)[5]. Unternehmen müssen nachweisen, dass Geräte regelmäßig gewartet, geprüft und dokumentiert werden.

Ein technisches Sicherheitsmanagement umfasst:

  • regelmäßige Inspektionen und Kalibrierungen,
  • Dokumentation aller Wartungsarbeiten,
  • Einsatzprotokolle (Flugstunden, Zwischenfälle, Softwarestände),
  • definierte Zuständigkeiten für Prüfung und Freigabe.

Viele Betriebe nutzen mittlerweile digitale Flottenmanagement-Systeme, um Wartungsintervalle zu überwachen und Daten revisionssicher zu speichern.

BEISPIEL AUS DER PRAXIS:

Ein Energieversorger nutzt Multikopter zur Inspektion von Hochspannungsleitungen. Früher mussten Beschäftigte dafür auf Leitermasten steigen – heute erfolgt die Kontrolle kontaktlos aus der Luft. Das spart Zeit und reduziert Absturzrisiken. Der Betrieb dokumentiert jeden Einsatz digital, inklusive Wetterdaten, Flugroute und Akkustatus – ein Musterbeispiel für integriertes Sicherheitsmanagement.

Schulung und Qualifikation

Die größte Sicherheitslücke ist oft der Mensch – genauer gesagt, dessen mangelhafte Schulung. Selbst moderne Assistenzsysteme können keine Erfahrung ersetzen.

Deshalb sind regelmäßige Unterweisungen Pflicht. Personen, die Drohnen bedienen, sollten über die gesetzlich geforderten Kompetenznachweise verfügen und folgende Inhalte kennen:

  • Verhalten bei Störungen und Notfällen,
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte,
  • Wetterkunde und Umwelteinflüsse,
  • sichere Datenübertragung und -speicherung,
  • Verhalten bei Einsätzen über sensiblen Arealen (zum Beispiel Industrieanlagen, Menschenansammlungen).

Unternehmen sollten Schulungen jährlich wiederholen und dokumentieren. Auch psychische Belastungen – etwa durch lange Konzentrationsphasen am Monitor – gehören in die Gefährdungsbeurteilung. 

Multikopter schaffen neue Perspektiven, erleichtern ge­fährliche Arbeiten und liefern wert­ volle Daten. Doch diese Chancen entfalten sich nur, wenn Sicherheit an erster Stelle steht.

Das DGUV-Sachgebiet „Postsendungen“ erarbeitet gegenwärtig den DGUV Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung des Bedienpersonals von Multikoptern“, der die Ausbildung und Beauftragung des Bedienpersonals von unbemannten Fluggeräten darstellt. Er ist vorrangig für die Ausbildung und zur Erlangung des Basiswissens von Betreibern von Multikoptern konzipiert und wird Mitte 2026 zur Verfügung stehen.

Arbeitssicherheit als Effizienzfaktor

Sicherer Multikoptereinsatz bedeutet nicht nur Risikominimierung, sondern auch Produktivitätsgewinn. Beispiele:

  • Bauindustrie: Vermessung großer Areale ohne Betreten gefährlicher Baustellen.
  • Windenergie: Rotorblattinspektion aus der Ferne, ohne Höhenarbeiten.
  • Katastrophenschutz: Lageerkundung bei Bränden oder Hochwasser, ohne Einsatzkräfte zu gefährden.
  • Landwirtschaft: Präzisionsanalyse von Pflanzenbeständen, reduziert Chemikalien und schützt Bodenpersonal.

In all diesen Fällen steigert Sicherheit die Effizienz – und umgekehrt. Unternehmen, die strukturiert planen, schulen und dokumentieren, arbeiten nicht nur sicherer, sondern auch wirtschaftlicher.

Multikopter erleichtern die Arbeit. Für ihre sichere
Nutzung braucht es Qualifikation, Planung und
passende Schutzmaßnahmen.

Sicherheitskultur im Unternehmen

Langfristig erfolgreich sind jene Betriebe, die Sicherheit nicht als Pflicht, sondern als Wert begreifen. Eine gelebte Sicherheitskultur bedeutet:

  • offene Kommunikation über Risiken und Fehler,
  • klare Verantwortlichkeiten,
  • kontinuierliche Verbesserung,
  • Integration von Sicherheitsaspekten in alle Projektphasen.

Ein betriebliches Multikopterhandbuch mit Einsatzregeln, Zuständigkeiten, Checklisten und Notfallplänen ist ein wirksames Werkzeug. Es fördert Transparenz und reduziert Unsicherheiten – besonders bei wechselnden Einsatzorten und Teams.

Fazit: Verantwortung trägt, wer fliegt

Multikopter sind aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen neue Perspektiven, erleichtern gefährliche Arbeiten und liefern wertvolle Daten. Doch diese Chancen entfalten sich nur, wenn Sicherheit an erster Stelle steht.

Arbeitssicherheit beim Multikoptereinsatz ist keine lästige Vorschrift, sondern eine Investition in Qualität, Vertrauen und Zukunftsfähigkeit. Wer Planung, Schulung, Technik und Verantwortung systematisch verknüpft, nutzt das volle Potenzial der Technologie – sicher, effizient und nachhaltig.

Fußnoten

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen), (abgerufen am 21.11.2025) https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3820/sicherer-umgang-mit-multikoptern-drohnen

  2. EU-Kommission, Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, (abgerufen am 21.11.2025) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019R0947

  3. EU-Kommission, Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, (abgerufen am 21.11.2025) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0945

  4. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Luftverkehrsgesetz, (abgerufen am 21.11.2025) https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg

  5. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, (abgerufen am 21.11.2025) https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

Weitere Artikel zu diesem Thema

Schwerpunkt
Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz: Chancen und Herausforderungen
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Für die Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure entstehen neue Chancen für Prävention und Arbeitsschutz – aber auch ­Risiken, die ein vorausschauendes und menschenzentriertes Handeln erfordern.
Ulrich Zilz   •  aktuelle Ausgabe
lesen
Schwerpunkt
Industrial Security: Neue Regeln als Chance für Europas Unternehmen
Neue Regelwerke zu Security beschäftigen Unternehmen in Europa. Vor ihnen muss sich kein Unternehmen, wohl aber böswillige Hacker fürchten. Sie stärken Europa und schützen jedes einzelne Unternehmen. Entscheidend ist nun, die ersten Schritte anzugehen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt dazu Hilfestellung.
Jonas Stein   •  aktuelle Ausgabe
lesen
Recht
Keine Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII bei Werkverträgen
Haftungsprivilegien außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber leiharbeitsähnlichen Dienst- und Werkvertragsmitarbeitenden gibt es im System der §§ 104 ff. SGB VII nicht. Selbst ein gewisser Organisationsgrad genügt nicht per se für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte.
Dr. Jerom Konradi   •  aktuelle Ausgabe
lesen

Wie gefällt Ihnen die DGUV forum? Haben Sie Vorschläge für Verbesserungen?

Äußerst unzufrieden
Äußerst zufrieden