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Ausgabe 12/2025

Atemschutz – Sicherheit durch Ausbildung und Unterweisung

Ein Atemschutzgerät allein reicht nicht. Nur mit Ausbildung, fortlaufenden Unterweisungen und Übungen kann es wirksam eingesetzt werden. Dieser Artikel beschreibt, welche Pflichten Unternehmen haben – und wie Beschäftigte für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten ­qualifiziert werden können.

Key Facts

  • Atemschutzgeräte schützen nur, wenn sie korrekt eingesetzt werden – dafür sind Ausbildung, Unterweisung und Übungen unverzichtbar
  • Gesetzlich vorgeschrieben sind jährliche Unter­weisungen mit praktischen Übungen
  • Der zeitliche Umfang der Ausbildung und Unter­weisung richtet sich nach dem Atemschutzgerätetyp
  • Unternehmen tragen Verantwortung für Organi­sation und Dokumentation des Atemschutzes

Atemschutz gehört in vielen Branchen zu den zentralen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Ob bei der Feuerwehr, in der ­chemischen Industrie oder im Baugewerbe – überall dort, wo gefährliche Stoffe eingeatmet werden könnten, ist ein wirk­samer Atemschutz lebenswichtig. Schadstoffe in Form von Gasen, Dämpfen oder Stäuben sowie Sauerstoffmangel können akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen, oder sogar zur tödlichen Gefahr werden.

Damit dieser Schutz in der Praxis funktioniert, ist mehr erforderlich als die Bereitstellung geeigneter Atemschutzgeräte. ­Entscheidend sind eine qualifizierte Ausbildung, regelmäßige Unterweisungen und praktische Übungen. Nur so können ­Beschäftigte Atemschutzgeräte korrekt auswählen, sicher einsetzen und im Ernstfall angemessen reagieren.

Ausbildung im Atemschutz

Bevor Beschäftigte erstmals ein Atemschutzgerät verwenden, sollten sie eine fachgerechte Ausbildung absolvieren. Diese erfolgt durch speziell geschulte Ausbildende im Atemschutz und vermittelt die grundlegenden Kenntnisse sowie die sichere Handhabung der Atemschutzgeräte.

Die einmalige Ausbildung allein genügt jedoch nicht. Gesetzlich vorgeschrieben – und aus sicherheitstechnischer Sicht ­unverzichtbar – ist die jährliche Unterweisung. Dabei werden betriebliche Besonderheiten berücksichtigt und Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt. Die Unterweisung wird von Unter­weisenden im Atemschutz durchgeführt (siehe Infokasten). Sie sollten sowohl umfangreiche Kenntnisse zu den im Betrieb eingesetzten ­Atemschutzgeräten als auch zu den betriebsspezifischen Einsatz­bedingungen haben. Wenn Ausbildende im Atem­schutz über die entsprechenden betriebsspezifischen Kenntnisse verfügen, können sie auch Unterweisungen durchführen und künftige Unterweisende aus- oder fortbilden.

Ausbildende/Unterweisende/Koordinierende im Atemschutz

Im betrieblichen Atemschutzwesen gibt es drei Funktionen mit verschiedenen Schwerpunkten.

Ausbildende kennen sich umfassend mit Atemschutzgeräten und dem einschlägigen Regelwerk aus. Sie vermitteln den zukünftigen atemschutzgerättragenden Personen mit geeigneten Lehrmethoden das notwendige Grundwissen zum sicheren Gebrauch von Atemschutzgeräten.

Unterweisende kennen die im Betrieb vorhandenen Atemschutzgeräte sowie die betrieblichen Einsatzbedingungen. Sie vermitteln den Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung das notwendige Wissen, um die anfallenden Tätigkeiten sicher zu erledigen.

Koordinierende kümmern sich um die Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens. Sie wählen geeignete Geräte aus, oder beraten dabei und erstellen Betriebsanweisungen dazu. Sie organisieren die Aus- und Fortbildung sowie die Unterweisung. Sie sorgen auch dafür, dass den Beschäftigten geeignete, ordnungsgemäß gewartete Atemschutzgeräte zur Verfügung stehen.

Diese drei Funktionen können sowohl von einer Person oder einer Abteilung im Betrieb als auch von externen Kräften ausgefüllt werden.

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Gemäß §31 der DGUV Vorschrift[1] müssen Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger im Rahmen der Unterweisung eine praktische Übung absolvieren. Diese Übung kann nicht nur der Auffrischung von Handlungsroutinen dienen, sondern auch einen Hinweis auf die aktuelle physische und psychische Eignung für das Verhalten in kritischen Situationen geben. Auf eine Wiederholung kann lediglich dann verzichtet werden, wenn Atemschutzgeräte regelmäßig – etwa monatlich – im ­Arbeitsalltag sicher eingesetzt werden.

Ausbildungs- und Unterweisungsumfang

Der zeitliche Umfang von Ausbildung und Unterweisung ist abhängig vom Atemschutzgerätetyp. Im DGUV Grundsatz ­312-190[2]  werden folgende Ausbildungs- und Unterweisungs­umfänge empfohlen:

Zeitlicher Umfang von Ausbildung und Unterweisung ist abhängig vom Atemschutzgerätetyp.

Dokumentation und Verantwortung

Eine sorgfältige Dokumentation ist unverzichtbar – sowohl aus rechtlichen Gründen als auch für die Nachverfolgbarkeit von Qualifikation und Einsatzfähigkeit. Zu dokumentieren sind unter anderem:

  • Ausbildungs- und Unterweisungsnachweise
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Nachweise über Einsätze und Übungen
  • Geräteprüfungen und Wartungsintervalle

Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Ausbildung und Unterweisung liegt beim Unternehmen. In der Praxis übernehmen speziell geschulte Atemschutzkoordinierende diese Aufgabe. Eine enge Zusammenarbeit mit Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie der Fachkraft für Arbeits­sicherheit ist dabei entscheidend.

Fazit

Atemschutz rettet Leben – vorausgesetzt, er wird richtig ein­gesetzt. Fundierte Ausbildung, kontinuierliche Unterweisung und regelmäßige Übungen bilden die Grundlage für einen ­sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten. Unternehmerinnen und Unternehmer wie auch Beschäftigte tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass diese Maßnahmen konsequent umgesetzt werden – für den wirksamen Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.

Fußnoten

  1. DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention, November 2013 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin; (abgerufen am 1.10.2025) https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909 .

  2. DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz, März 2021 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin; (abgerufen am 1.10.2025) https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/3892/ausbildung-fortbildung-und-unterweisung-im-atemschutz .

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