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Ausgabe 2/2026

Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen – den Menschen mitdenken

Psychische Belastungen beeinflussen den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Der Beitrag zeigt, warum ihre Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstofftätigkeiten wichtig ist, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie Arbeitsbedingungen gestaltet werden können, um Sicherheit und Gesundheit wirksam zu fördern.

Key Facts

  • Gefährdungen durch psychische Belastungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Arbeitssituationen
  • Die Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen muss psychische Faktoren einbeziehen
  • Menschliche Voraussetzungen wie Sinnesorgane, Kognitionen, Emotionen und soziale Bedürfnisse können das Risiko prägen
  • Gute Arbeitsgestaltung stärkt sicheres Verhalten beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen

Die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 vorgeschrieben. Die Novelle der Gefahrstoffverordnung 2024 hat dies für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nochmals konkretisiert. Psychische Belastungen sind ein Faktor, der – wie physikalische, chemische oder organisatorische Gefährdungen – in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen ist. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Präventionsfachkräfte ist dieser Faktor noch wenig greifbar. In der Praxis besteht Unsicherheit: Wie kann der Mensch so mitgedacht werden, dass Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Gefahrstoffen verbessert werden?

In der Praxis wirken meist unterschiedliche Belastungsfaktoren zusammen (zum Beispiel Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, überlange Arbeitszeiten, destruktives Führungsverhalten).[1] Somit sind die psychischen Belastungen ein Querschnittsfaktor, der sich über sämtliche Branchen hinweg zeigt, und in Verbindung mit unterschiedlichen Tätigkeiten auftritt. Umso wichtiger ist es, psychische Belastungen und die menschlichen Leistungsvoraussetzungen zu verstehen und systematisch in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren.

Die psychischen Belastungen können zum einen unter Expositionsbedingungen wirken, indem die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine Gefährdung steigt (zum Beispiel im Umgang mit Gefahrstoffen), sie können jedoch auch für sich genommen als ein arbeitsbedingender Gefährdungsfaktor wirken, der zu Beeinträchtigungen und Erkrankungen führen kann.

Bisher stand meist der stoffliche Aspekt im Vordergrund. Psychische Belastungen ergänzen diese Sichtweise und beeinflussen, wie sicher Beschäftigte und Organisationen tatsächlich mit Gefahrstoffen umgehen.

Es besteht Konsens über die Faktoren psychischer Belastungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Diese wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in Form von Empfehlungen veröffentlicht.[2] Sie dienen als Orientierung für die Prüfung von Gefährdungen aufgrund psychischer Belastungen. Gesetzlich ist nicht festgelegt, mit welcher Methode psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen sind. In den Empfehlungen der GDA wird vorgeschlagen, die in der Liste genannten Belastungsfaktoren vollständig zu berücksichtigen und diejenigen vertiefend zu bearbeiten, die für die jeweilige Tätigkeit relevant sind – auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Gefahrstoffe sind in vielen Branchen im Einsatz. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Herstellung und Abfüllung über die Reinigung bis zur Entsorgung. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zugehörigen Regeln beschreiben, welche physikalischen und gesundheitlichen Gefährdungen zu berücksichtigen sind. Bisher stand meist der stoffliche Aspekt im Vordergrund. Psychische Belastungen ergänzen diese Sichtweise und beeinflussen, wie sicher Beschäftigte und Organisationen tatsächlich mit Gefahrstoffen umgehen.

Individuelle Einflüsse beim Gefahrstoffumgang

Arbeitsbedingungen beeinflussen die Sicherheit sowie das Sicherheitsverhalten von Menschen. Der Mensch bringt grundlegende Voraussetzungen mit, die bei der Gestaltung der Arbeit einen Einflussfaktor darstellen, um Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wahrnehmung und Informationsaufnahme
    Sinne wie Sehen, Hören und Riechen ermöglichen das Erfassen von Informationen, beispielsweise über Gefahrstoffe und die Arbeitsumgebung. Aufmerksamkeit und Konzentration sind erforderlich, um diese Informationen auf die aktuelle Tätigkeit zu richten und Arbeitsaufgaben gezielt zu steuern. Unter starker Belastung kann die Wahrnehmung eingeengt sein, wichtige Hinweise werden leichter übersehen.
  • Kognitive Verarbeitung von Informationen
    Im Gehirn werden gespeicherte Informationen und Erfahrungen mit aktuellen Informationen verknüpft. So werden Gefährdungen erkannt und Sicherheitsvorgaben abgerufen. Entscheidungen für sicheres Verhalten bauen darauf auf. Routinen und Heuristiken unterstützen schnelle Entscheidungen, können unter Stress aber auch dazu führen, dass neue Informationen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.
  • Emotionale Prozesse
    Emotionale Prozesse bewerten die Arbeitssituation. Stress, Unsicherheit oder Angst können die Aufmerksamkeit verengen, zu vorschnellen Entscheidungen führen oder bewirken, dass Sicherheitsregeln übergangen werden. Umgekehrt kann ein Gefühl von Kontrolle und Sicherheit das Sicherheitsverhalten stärken.
  • Soziale Zugehörigkeit und Sicherheit
    Der Mensch ist Teil eines sozialen Systems. Ein unterstützendes Team, klare Zuständigkeiten und eine gelebte Sicherheitskultur vermitteln Halt und Sicherheit. Konflikte, hoher sozialer Druck oder fehlende Wertschätzung können dazu führen, dass Beschäftigte Risiken eher in Kauf nehmen oder Probleme nicht ansprechen.
  • Physiologische Voraussetzungen
    Körperreaktionen bei Stress, Hitze, Kälte oder Lärm beeinflussen die Wahrnehmung, Informationsverarbeitung sowie Emotionen. Starke körperliche Beanspruchung oder gesundheitliche Beeinträchtigung kann zu Ermüdung, Konzentrationsschwierigkeiten und erhöhter Fehleranfälligkeit führen – mit unmittelbaren Auswirkungen auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Gute Arbeitsgestaltung bei Gefahrstoffen

Im Sinne der Prävention sollten Arbeitsbedingungen im Umgang mit Gefahrstoffen – insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten – so gestaltet sein, dass sie diese Voraussetzungen berücksichtigen und das Sicherheitsverhalten unterstützen:

  • Beschäftigte können sich bei der Ausführung der Tätigkeiten ausreichend konzentrieren, Störungen sind begrenzt und es gibt realistische Zeitvorgaben.
  • Informationen über Gefahrstoffe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sind verständlich, gut auffindbar und im Alltag nutzbar.
  • Technik, Organisation und klare Regeln geben Sicherheit und Orientierung, sodass Beschäftigte ihr Verhalten gezielt steuern können.
  • Risiken werden transparent dargestellt und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachvollziehbar erläutert, sodass Beschäftigte keine unnötigen Ängste vor möglichen Expositionsfolgen entwickeln.
  • Kritische Ereignisse oder schwere Unfälle werden auch für mittelbar betroffene Beschäftigte aufbereitet, um die Tätigkeit sicher und konzentriert wieder aufnehmen zu können.
  • Arbeitszeiten und Pausen ermöglichen es den Beschäftigten, leistungsfähig zu handeln und sich ausreichend zu erholen.
  • Beschäftigte werden ernst genommen, um mögliche soziale Konflikte bis hin zu schädigenden Handlungen wie Cyberkriminalität oder Sabotage von Anlagen zu verhindern. Sie können auf Probleme hinweisen und Vorschläge machen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
  • Die Arbeitsumgebung (zum Beispiel Lärm, Beleuchtung, Hitze) ist so gestaltet, dass sie die Leistungsfähigkeit erhält und keine zusätzlichen Belastungen erzeugt.

Im Gefahrstoffrecht bestehen bereits Anforderungen, die auch psychischen Gefährdungen entgegenwirken können, wenn sie konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • die Kennzeichnungspflicht,
  • Betriebsanweisungen,
  • Unterweisungen sowie
  • Qualifikationsvorgaben.

Eine offene und klare Kommunikation der Gefährdungen, der Schutzmaßnahmen sowie ihrer Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit trägt wesentlich dazu bei, dass sich Beschäftigte sicher fühlen und ihre Tätigkeit sicher ausführen können.

Wichtig für jede Gefährdungsbeurteilung ist die fachkundige Durchführung und die aktive Beteiligung der Personen, die die Tätigkeiten ausführen. Sie kennen die Details der Arbeit und können sagen, welche Bedingungen erforderlich sind, um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicher zu bewältigen. Die jeweiligen Unfallversicherungsträger bieten hierzu unterschiedliche Informationen, Materialien und Beratung zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung an.[3]

Beispiel: Arbeitsintensität und Zeitdruck

Arbeitsintensität ist ein häufiger Belastungsfaktor. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von Arbeitsmenge (quantitative Anforderungen), Komplexität und Schwierigkeit von Aufgaben (qualitative Anforderungen) sowie der zur Verfügung stehenden Zeit. Zwischen diesen drei Aspekten kann ein Spannungs- oder Missverhältnis bestehen.[4]

Für die Suche nach geeigneten betriebsspezifischen Gestaltungsmaßnahmen sollten die Ursachen für den Zeitdruck gemeinsam mit den Beschäftigten analysiert werden.

Bei hohen Arbeitsmengen, hohen Qualitätsanforderungen und knappen Zeitvorgaben kann es zu Stressreaktionen kommen. Stress führt zu einer Einengung der Wahrnehmung und zu einer starken Fokussierung auf die Stressursache. Beschäftigte greifen dann eher auf Routinen und vereinfachende Vermutungen bei der Lösungssuche zurück. Die Verarbeitung neuer Informationen und die Suche nach optimalen Lösungen nehmen ab. In Notsituationen steigt die Gefahr von Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen nochmals, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Sicherheitsregeln und Eigenschutz übergangen werden. Dies ist insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie beispielsweise krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (CRM-Stoffe) sowie explosionsfähigen Stoffen, eine zusätzliche Gefahr.

Für die Suche nach geeigneten betriebsspezifischen Gestaltungsmaßnahmen sollten die Ursachen für den Zeitdruck gemeinsam mit den Beschäftigten analysiert werden. Bei Tätigkeiten mit hohem Sicherheits- und Gesundheitsrisiko sollte die Arbeit so gestaltet sein, dass ausreichend Zeit, insbesondere für Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Verfügung steht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anpassung der Arbeitsmenge an die vorhandenen Personalressourcen und zusätzliche Unterstützung in zeitkritischen Phasen,
  • Berücksichtigung des erforderlichen Personalbedarfs bei der Veränderung von Arbeitsabläufen,
  • Festlegung von Prioritäten,
  • fachlicher Austausch im Team zur Verbesserung der Abläufe und zur Festlegung von Standards in Ergänzung zu den vorgeschriebenen Regeln,
  • Festlegung klarer Prioritäten in zeitkritischen Notsituationen – die Sicherheit der Beschäftigten hat Vorrang vor Zeit- oder Produktivitätszielen,
  • Erlernen und Sicherstellen eines achtsamen Umgangs bei besonders gefährdenden Tätigkeiten (beispielsweise Störungsbeseitigung, Arbeiten in engen Räumen) und gefährlichen Stoffen (CMR- und explosionsfähige Stoffe).

Fazit

Die Berücksichtigung individueller Voraussetzungen bei der Gestaltung der Arbeit und die Einhaltung bestehender Regelungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fördern das Sicherheitswissen und die Sicherheitsmotivation der Beschäftigten. Dies wiederum stärkt das Sicherheitsverhalten und hat langfristig einen positiven Einfluss auf die Sicherheitskultur von Betrieben, Organisationen und Einrichtungen.

Fußnoten

  1. D. Beck, E. Taskan (2023). Psychische Belastung: Neue GDA-Empfehlungen. ASU Zeitschrift für medizinische Prävention. Ausgabe Ausgabe 03-2023

  2. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis, (abgerufen am 19.01.2026) https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

  3. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung, (abgerufen am 19.01.2026) https://www.gda-portal.de/DE/Betriebe/Psychische-Belastungen

  4. A. Schultz-Dadazcynski, D. Junghanns, „Was tun bei Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut? Möglichkeiten der Gestaltung für Betriebe, (abgerufen am 19.01.2026) https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A108

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