Versicherungsschutz des Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins
Beim Aussteigen und Entladen von Zelten aus einem Bus des Pfadfindervereins ist der Vorsitzende als ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege Tätiger nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII versichert.
Prof. Dr. Susanne Peters-Lange
• Ausgabe 10/2025