In der Arbeitsmedizin sind Telemedizin, sektorenübergreifende Versorgung und gesetzeskonforme Archivierung ohne Digitalisierung kaum umsetzbar. Die Poliklinik des IPA zeigt, wie auch komplexe Anforderungen im wissenschaftlich-medizinischen Umfeld digital umgesetzt werden können.
In Deutschland sind beruflich bedingte Hauterkrankungen im Sinne der BK-Nr. 5101, zu denen vor allem Kontaktekzeme der Hände gehören, eine häufig angezeigte Berufskrankheit. Etablierte Präventionsstrategien werden im „Hautarztverfahren“ umgesetzt und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt. Der Beitrag beleuchtet das Gesamtkonzept und aktuelle Entwicklungen.
Zum Jahresbeginn 2021 entfiel der Unterlassungszwang, der bisher eine Voraussetzung zur Anerkennung verschiedener Berufskrankheiten (BK) war. Das betrifft auch die BK-Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“. Es ist zu erwarten, dass sich hierdurch auch Konsequenzen für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Aspekte beruflich bedingter Hauterkrankungen ergeben.
Die „Empfehlung für die Begutachtung von Quarzstaublungenerkrankungen (Silikosen) – Bochumer Empfehlung“ wurde in umfassend überarbeiteter Neuauflage (Update 2019) publiziert.