Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen der Gefahr, dass eine Berufskrankheit (BK) entsteht oder sich verschlimmert, mit allen geeigneten Mitteln entgegenwirken. Maßnahmen der Individualprävention (IP) zielen darauf ab, dem individuellen gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz in geeigneter Weise zu begegnen.
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