Individualprävention bei obstruktiven Atemwegs-Berufskrankheiten
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen der Gefahr, dass eine Berufskrankheit (BK) entsteht oder sich verschlimmert, mit allen geeigneten Mitteln entgegenwirken. Maßnahmen der Individualprävention (IP) zielen darauf ab, dem individuellen gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz in geeigneter Weise zu begegnen.
Key Facts
- Individualprävention bei obstruktiven Atemwegs-Berufskrankheiten verfolgt ein ganzheitliches Konzept
- Sie verbindet medizinische Versorgung, arbeitsplatzbezogene Schutzmaßnahmen und persönliche Gesundheitsförderung
- Ziel ist es, den Verbleib am Arbeitsplatz unter bestmöglichem Schutz der Gesundheit zu ermöglichen
Zur IP gehören Maßnahmen zur Verringerung gesundheitsschädigender Einwirkungen am Arbeitsplatz ebenso wie Angebote, die das Verständnis der Erkrankung, ihrer Ursachen und geeigneter Schutzmaßnahmen fördern. Auch medizinische Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung des Gesundheitszustands zählen dazu. Grundlage der Individualprävention ist § 3 Absatz 1 der Berufskrankheitenverordnung.
Mit dem 7. SGB VII-Änderungsgesetz wurden die Unfallversicherungsträger (UVT) verpflichtet (§ 9 Abs. 4 SGB VII[1]), Versicherte mit anerkannter Berufskrankheit (BK) umfassend über Gefahren bei Fortsetzung der Tätigkeit und mögliche Schutzmaßnahmen aufzuklären. Ziel ist es, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern und den Verbleib im Beruf zu ermöglichen. Die Mitwirkung an IP-Maßnahmen ist verpflichtend. Kann die Gefährdung nicht ausreichend reduziert werden, soll die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit angestrebt werden.
Grundlagen
Dieser Beitrag behandelt die IP bei obstruktiven Atemwegs-BKen nach den BK-Nrn. 1315[2] (ohne Alveolitis), 4301[2] und 4302[2]. Beschäftigte mit regelmäßiger Exposition gegenüber Stäuben, Dämpfen, Gasen oder Allergenen weisen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko auf. Bis Ende 2020 galt für diese BKen der Unterlassungszwang. Seit dessen Wegfall zum 1. Januar 2021 ist eine Anerkennung auch bei Fortsetzung der Tätigkeit möglich. Damit gewinnen wirksame Maßnahmen der IP erheblich an Bedeutung.
Koordination der Individualprävention
Zu Beginn ist zu prüfen, ob die Gefährdung durch geeignete Schutzmaßnahmen ausreichend reduziert werden kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Prävention ist eine gesicherte Diagnostik. Asthma bronchiale und COPD weisen zwar beide obstruktive Ventilationsstörungen auf, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Ursachen, Therapie und Prognose. Diese Unterschiede sind bei der Auswahl geeigneter Präventionsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Neben medizinischen Aspekten beeinflussen auch Alter, persönliche Lebenssituation sowie soziale und wirtschaftliche Faktoren die Entscheidung, ob ein Verbleib am Arbeitsplatz möglich oder eine berufliche Neuorientierung sinnvoll ist.
Bereits nach Eingang einer BK-Anzeige sollten UVT prüfen, ob niedrigschwellige Präventionsangebote[3], etwa arbeitsmedizinische Beratung oder geeignete Atemschutzmaßnahmen, eingeleitet werden können. Nach Anerkennung der BK erfolgt die Festlegung geeigneter IP-Maßnahmen durch die Sachbearbeitung in gemeinsamer Abstimmung mit Präventionsdienst, Betriebsarzt und versicherter Person. Im Ergebnis ist die Individualprävention eine ganzheitliche Aufgabe des Unfallversicherungsträgers unter Einbeziehung verschiedener Abteilungen und anderer Akteure, um die versicherte Person bestmöglich zu betreuen.
Atemwegssprechstunde
Atemwegssprechstunden dienen der frühzeitigen Diagnostik arbeitsbedingter Atemwegserkrankungen und der Einleitung geeigneter Präventionsmaßnahmen. Anamnese, klinische Untersuchung und spezialisierte Diagnostik ermöglichen eine individuelle Beurteilung der gesundheitlichen Situation und der erforderlichen Schutzmaßnahmen.[4]
Prävention nach dem STOP-Prinzip
Grundlage der Arbeitsplatzprävention ist das STOP-Prinzip mit der Rangfolge Substitution (Austausch), technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
An erster Stelle steht die Substitution gefährlicher Stoffe oder Verfahren, beispielsweise durch emissionsarme Materialien oder geschlossene Systeme. Sind Ersatzmaßnahmen nicht möglich, folgen technische Maßnahmen wie Absaugungen an der Entstehungsstelle, geschlossene Anlagen oder optimierte Lüftungssysteme. Ihre Wirksamkeit muss regelmäßig überprüft werden.
Organisatorische Maßnahmen ergänzen den technischen Arbeitsschutz. Dazu gehören Wartungspläne, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, angepasste Arbeitsabläufe sowie staubarme Reinigungsverfahren. Auch der sichere Umgang mit kontaminierter Arbeits- und Schutzkleidung ist verbindlich zu regeln.
Persönliche Schutzausrüstung stellt die letzte Stufe dar. Atemschutzmasken oder gebläseunterstützte Systeme kommen insbesondere bei unvermeidbarer Restexposition zum Einsatz. Voraussetzung für ihre Wirksamkeit sind Auswahl, Unterweisung, Tragezeitbegrenzungen sowie regelmäßige Wartung.
Schulung und Gesundheitsförderung
Schulungsprogramme unterstützen Versicherte dabei, ihre Erkrankung besser zu verstehen und den Erkrankungsverlauf positiv zu beeinflussen. Für Asthma stehen Programme wie NASA[5], für COPD COBRA[6] zur Verfügung. Vermittelt werden unter anderem Inhalationstechniken, Selbstkontrolle, körperliche Aktivität und Verhalten in Notfallsituationen. Ergänzend können arbeitsplatzbezogene Schulungen oder psychologische Unterstützungsangebote sinnvoll sein, etwa zur Bewältigung von Schichtarbeit, Stress oder sozialen Belastungen.
Für den Präventionserfolg sind außerdem die persönlichen Lebensumstände bedeutsam. Insbesondere eine Raucherentwöhnung verbessert die Prognose deutlich. Physiotherapie, Lungensport, regelmäßige Bewegung sowie Ernährungsberatung können die Belastbarkeit steigern und die Lebensqualität verbessern.
Rehabilitation und Nachbetreuung
Bei ausgeprägteren Beschwerden können ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sein. Bewegungsprogramme, Atemtherapie und Klimatherapie unterstützen die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Da chronische Atemwegserkrankungen häufig mit psychischen Belastungen verbunden sind, sollten auch Angebote zur Stressbewältigung und psychologischen Unterstützung einbezogen werden.
Langfristig sind regelmäßige fachärztliche Kontrollen einschließlich Lungenfunktionsdiagnostik erforderlich, um Therapie und Präventionsmaßnahmen anzupassen. Auch außerberufliche Einflussfaktoren wie Allergien oder Sensibilisierungen sollten berücksichtigt werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen behandelnden Ärzten, Ärztinnen, UVT, Betriebsärzten und -ärztinnen und Arbeitgebenden ist für einen nachhaltigen Präventionserfolg entscheidend.
IP in der Praxis: Ein Fallbeispiel
Herr M., 45 Jahre alt, arbeitet seit über 20 Jahren als Bäcker. Seit einigen Monaten leidet er zunehmend unter Husten und Atemnot, insbesondere während der Arbeit. Seine Hausärztin vermutet einen Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der regelmäßigen Mehlstaubexposition am Arbeitsplatz und meldet den Verdacht auf eine BK-Nr. 4301.
Da Herr M. seinen Beruf weiterhin ausübt, wird ein IP-Verfahren eingeleitet.
Schritt 1: Atemwegssprechstunde und medizinische Abklärung
Zunächst wird Herr M. zur Atemwegssprechstunde eingeladen. Dort erfolgt eine umfassende Untersuchung, bei der sich Anhaltspunkte für ein berufsbedingtes Asthma bronchiale zeigen.
Schritt 2: Analyse des Arbeitsplatzes
Im nächsten Schritt besucht ein Mitarbeiter des Präventionsdienstes des für Herrn M. zuständigen UVT dessen Arbeitsplatz. Die Arbeitsabläufe und die Staubbelastung werden analysiert. Folgende Probleme werden festgestellt: Offene Mehlsäcke werden manuell entleert. Absauganlagen sind unzureichend eingestellt. Beim Reinigen wird trockengekehrt, wobei Staub aufgewirbelt wird. Die Analyse zeigt, dass technische und organisatorische Verbesserungen der Situation am Arbeitsplatz möglich sind.
Schritt 3: Technische und organisatorische Maßnahmen
Nach dem STOP-Prinzip werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Technisch: Optimierung der Absauganlage, Verwendung staubarmer Dosiersysteme, geschlossene Transportwege für Mehl, regelmäßige Wartung der Lüftungstechnik.
- Organisatorisch: Verzicht auf Trockenreinigung, Einführung feuchter Reinigungsverfahren, Schulung der Beschäftigten zum staubarmen Arbeiten, Anpassung einzelner Arbeitsabläufe.
Durch diese Maßnahmen sinkt die Staubbelastung bereits deutlich.
Schritt 4: Persönliche Schutzmaßnahmen
Da eine vollständige Vermeidung der Staubbelastung nicht möglich ist, erhält Herr M. eine individuelle Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung unter Einbindung des Betriebsarztes. Nach einem Trageversuch wird ein gebläseunterstützter Atemschutzhelm ausgewählt. Dieser bietet eine Schutzwirkung, geringen Atemwiderstand und Tragekomfort bei längeren Einsätzen. Die Akzeptanz des Systems wird vom UVT gemeinsam mit dem Arbeitgebenden und Herrn M. überprüft.
Schritt 5: Gesundheitsförderung und Training
Zur Stabilisierung seiner gesundheitlichen Situation nimmt Herr M. zusätzlich an einem Lungensportprogramm teil. Dort werden Ausdauer und Belastbarkeit verbessert, Atemtechniken trainiert sowie Kenntnisse zum Umgang mit der Erkrankung vermittelt. Die regelmäßige körperliche Aktivität unterstützt die langfristige Kontrolle der Beschwerden.
Mit Umsetzung der Maßnahmen zeigt sich bei Herrn M. bereits eine Verbesserung. Die Lungenfunktion hat sich stabilisiert und krankheitsbedingte Fehlzeiten sind zurückgegangen. Herr M. kann seinen Beruf unter Einhaltung der IP weiterhin ausüben.
Dieses Beispiel zeigt, dass IP weit mehr ist als die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Erst das Zusammenspiel von medizinischer Betreuung, Arbeitsplatzanalyse, technischen Verbesserungen, organisatorischen Anpassungen und persönlicher Gesundheitsförderung ermöglicht einen nachhaltigen Schutz der Gesundheit und den Erhalt des Arbeitsplatzes. Wenn alle Beteiligten dabei gemeinsam handeln und Prävention individuell gestalten, lassen sich Gesundheit, Beschäftigungsfähigkeit und Lebensqualität der versicherten Person langfristig erhalten.
Fußnoten
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https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__9.html (abgerufen am 24.09.2026)
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https://www.baua.de/DE/Themen/Praevention/Koerperliche-Gesundheit/Berufskrankheiten#doc6942558985ec843c18710335bodyText3 (abgerufen am 24.09.2026)
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https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/__3.html (abgerufen am 24.09.2026)
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https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/atemwegssprechstunde/index.jsp (abgerufen am 24.09.2026), https://forum.dguv.de/ausgabe-12-2025/atemwegssprechstunden-haben-lotsenfunktion/ (abgerufen am 24.09.2026)
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NASA – Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker – ZePG https://zepg.de/nasa-nationales-ambulantes-schulungsprogramm-fur-erwachsene-asthmatiker/ (abgerufen am 24.09.2026)
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https://zepg.de/cobra-schulungsprogramm/ (abgerufen am 24.09.2026)